Absatz einsIn das Finanzstrafregister sind aufzunehmen:
- Strichaufzählungdie persönlichen Daten des Beschuldigten, das sind Namen, frühere Namen und Aliasnamen, Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Beruf bzw. Tätigkeit, Sozialversicherungsnummer,
- Strichaufzählungdie Daten des belangten Verbandes,
- Strichaufzählungdie Daten des Finanzvergehens,
- Strichaufzählungdie Daten der Verfahrenseinleitung, der Abtretung an eine andere Finanzstrafbehörde und des ersten Berichts an die Staatsanwaltschaft,
- Strichaufzählungdie Daten der das Strafverfahren abschließenden Entscheidung,
- Strichaufzählungdie Daten des Strafvollzuges und der Ausübung des Gnadenrechts,
- Strichaufzählungdas Datum des Tilgungseintritts.