Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 27, mit 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für Arbeitsverhältnisse im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, und 3 und Paragraph 43,, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31. Dezember 2010 liegt. Paragraph 9, gilt nur für Arbeitsverhinderungen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2010 eintreten. Paragraph 15, Absatz eins,, 2 und 9 gilt ab dem Urlaubsjahr, das nach dem 31. Dezember 2010 beginnt.