wenn der/die Theaterunternehmer/in das Mitglied über die behördliche Erlaubnis zum Betrieb des Unternehmens irregeführt hat oder wenn die behördliche Erlaubnis beim Arbeitsantritt noch nicht erteilt ist;
Theaterarbeitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2010,
Paragraph 32
01.01.2011
Als ein wichtiger Grund, der das Mitglied zum vorzeitigen Austritt berechtigt, ist insbesondere anzusehen: