wenn das Mitglied bei Abschluss des Vertrages den/die Theaterunternehmer/in über das Bestehen eines anderen Bühnenarbeitsvertrages, der mit dem abgeschlossenen Vertrag unvereinbar und nicht schon gelöst ist, in Irrtum geführt hat;
Theaterarbeitsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2010,
Paragraph 31
01.01.2011
Als ein wichtiger Grund, der den/die Theaterunternehmer/in zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen: