Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2010,
01.01.2011
Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
StF: BGBl. II Nr. 363/2010
Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.
Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen: