Kurztitel

Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Langtitel

Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission

StF: BGBl. II Nr. 363/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.

Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen: