Absatz eins,Die Wahlkommission hat unverzüglich nach Feststellung der Wahlvorschläge einen Stimmzettel aufzulegen, der sämtliche Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge zu beinhalten hat.
Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 356 aus 2010,
Paragraph 12
23.11.2010