Absatz eins,Die Versammlung der Auszubildenden ist vom Vertrauensrat oder - sofern kein Vertrauensrat besteht - von 10 Prozent der Auszubildenden jedenfalls zu Beginn des vierten Quartals mindestens drei Tage vor dem Termin einzuberufen. Sie besteht aus allen Auszubildenden eines Standortes und hat die Aufgabe, die Wahlkommission zu bestellen.