Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 129 aus 2010,
Vertrag - Andorra
Artikel 2
10.12.2010
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet, die ihren Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsbereich befinden.
10.03.2025
20006979
NOR40122730