Psychotropen-Grenzmengenverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 378 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2010,
V
Paragraph eins,
11.11.2010
PGV
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Als Untergrenze jener Menge, die, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen (Grenzmenge), wird für die einzelnen psychotropen Stoffe, unter Bedachtnahme auch auf deren Eignung, Gewöhnung hervorzurufen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken, die im Anhang dieser Verordnung jeweils angeführte Menge festgesetzt.
26.09.2017
10011024
NOR40122600