Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2010,
BG
Paragraph 18 a,
30.11.2010
KJBG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Die Beschäftigung von Jugendlichen am 8. Dezember in Verkaufsstellen gemäß Paragraph eins, Absatz eins und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 48, kann durch Kollektivvertrag zugelassen werden, wenn der 8. Dezember auf einen Werktag fällt. Der Jugendliche hat das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kein Jugendlicher darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2003,
08.05.2024
10008632
NOR40122535