Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2010,
Paragraph eins
01.11.2010
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Schutzimpfung und Untersuchung von Füchsen in freier Wildbahn zum Zweck der Bekämpfung und Hintanhaltung der Weiterverbreitung der Tollwut bei Wildtieren.