Kurztitel

Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.11.2010

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Schutzimpfung und Untersuchung von Füchsen in freier Wildbahn zum Zweck der Bekämpfung und Hintanhaltung der Weiterverbreitung der Tollwut bei Wildtieren.