Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
BGBl. I Nr. 13/2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 95/2010
§ 76
30.11.2010
Dem Bundesminister für Gesundheit obliegt die Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus). Es dient der Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Herstellen und Inverkehrbringen von Waren und kann in elektronischer Form veröffentlicht werden.