Absatz eins,Die Kosten des elektronisch überwachten Hausarrests werden mit 22 Euro für jeden angefangenen Kalendertag festgesetzt, an dem Strafzeit durch elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt wird.
Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2010,
Paragraph 5
01.09.2010