Vollzug von Strafen und der Untersuchungshaft durch elektronisch überwachten Hausarrest
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2010,
Paragraph eins
01.09.2010
Als jene Justizanstalten, die über Einrichtungen zur elektronischen Aufsicht zu verfügen haben, werden die landesgerichtlichen Gefangenenhäuser bestimmt, in Wien die Justizanstalt Wien-Simmering.