Absatz eins,Die Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen in den Abschlussrechnungen hat automationsunterstützt durch die Applikation Personalverrechnung (Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 4, BHG 2013) zu erfolgen. Für die Abzinsung ist ein Zinssatz in der Höhe von 3,25 vH zu verwenden.