Suchtgiftverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2010,
römisch fünf
Anlage 5
21.08.2010
26.06.2019
SV
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter römisch fünf.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter römisch fünf.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter römisch fünf.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
MBDB
MDE
4-Methyl-Methcathinon
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter römisch fünf.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter römisch fünf.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter römisch fünf.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt.
27.06.2019
10011053
NOR40121306