VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim BMSGK für das Kalenderjahr 2006 gesetzwidrig war
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 263 aus 2010,
Artikel eins
21.08.2010
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 8. Juni 2010, V 49/10-11, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugestellt am 23. Juli 2010, zu Recht erkannt:
„Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.“