Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2010,
Paragraph 41
01.08.2010
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (Paragraph 40,) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen und bestehende dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegende Arbeitsstätten müssen den Bestimmungen dieser Verordnung bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung entsprechen.