Absatz eins,Alle Teile der Flüssiggas-Tankstelle, wie Flüssiggasbehälter, Flüssiggaspumpen, Rohrleitungen, Flüssiggas-Zapfsäulen und Flüssiggas-Zapfgeräte usw., müssen untereinander elektrisch leitend verbunden und so geerdet sein, dass elektrostatische Aufladungen sicher abgeleitet werden. Hievon ausgenommen sind Anlagenteile, die kathodisch korrosionsgeschützt sind und bei denen elektrostatische Aufladungen über die Korrosionsschutzanlage abgeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass Isolierstücke potentielle Zündquellen darstellen können.