Absatz eins,Vor dem Eintritt der Flüssiggasleitung in die Flüssiggas-Zapfsäule oder in das Flüssiggas-Zapfgerät muss ein selbsttätig schließendes Rohrbruchventil eingebaut sein.
Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2010,
Paragraph 11
01.08.2010