Absatz eins,Wer Ratings ohne die dafür erforderliche Berechtigung nach der EG-Verordnung abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro zu bestrafen.
Ratingagenturenvollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2010,
Paragraph 5
19.08.2010
28.12.2011