(3)Absatz 3§ 26e tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft. Die §§ 26 und 26a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Abweichend von § 23 Abs. 2 lit. a PVG hat der bei In-Kraft-Treten bereits gewählte Dienststellenausschuss für die im § 26 genannten Beamten seine Aufgaben gemäß § 26a Abs. 3 ab dem 1. Jänner 2005 gegenüber dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien wahrzunehmen.Paragraph 26 e, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft. Die Paragraphen 26 und 26a in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2004,, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Abweichend von Paragraph 23, Absatz 2, Litera a, PVG hat der bei In-Kraft-Treten bereits gewählte Dienststellenausschuss für die im Paragraph 26, genannten Beamten seine Aufgaben gemäß Paragraph 26 a, Absatz 3, ab dem 1. Jänner 2005 gegenüber dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien wahrzunehmen.