Absatz einsZu den Einkünften gehören Sanierungsgewinne, das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind.
Körperschaftsteuergesetz 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 401 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2010,
BG
Paragraph 23 a,
01.07.2010
30.12.2021
KStG 1988
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
03.01.2022
10004569
NOR40120281