Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2010,
römisch fünf
Paragraph 2
16.07.2010
18.04.2018
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, haben die im Anhang angeführten theoretischen (T) und praktischen (P) Kenntnisse und Fertigkeiten durch den Besitz einer Ausbildungsbescheinigung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 zu belegen, um als angemessen ausgebildet im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 307 aus 2008, zu gelten.
16.04.2021
20006847
NOR40120253