Die Realisierung des in Artikel 1.3 beschriebenen Projekts kann durch außervertragliche oder freie Kapazitäten bei bestehenden oder geplanten neuen Infrastrukturen unterstützt werden, sofern sich das Nabucco-Komitee nach dem in Artikel 12.3 bestimmten Verfahren auf einen Ersatzvorschlag einigt. Jeder Ersatzvorschlag unterliegt zeitlichen und örtlichen Beschränkungen und ist restriktiv auszulegen.