Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, keine diskriminierenden Auflagen oder Bedingungen für Pipelinebesitzer oder Pipelinebetreiber zu schaffen, die ihre eigenen Erdgaspipelines an das Netz der Nabucco-Pipeline angeschlossen haben oder anschließen möchten. Entsprechendes gilt für Gastransporteure, die Transportdienste über das Nabucco-Pipelinesystem erbringen oder erbringen möchten.