Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2010,
Artikel 12
01.10.2010
Geschehen zu Pristina, am 12.08.2009 |
in zwei Urschriften, jeweils in deutscher, albanischer und serbischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind.