Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2010,
20.07.2010
28.02.2011
Das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes steht unter Vorbehalt der Entscheidung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vergleiche Paragraph 3,).
Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Michelangelo. Zeichnungen eines Genies“
(NR: GP XXIV IA 1195/A AB 807 S. 72.)
StF: BGBl. I Nr. 51/2010
Der Nationalrat hat beschlossen: