Kurztitel

Hochschulgesetz 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 47 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 38

Inkrafttretensdatum

01.10.2010

Außerkrafttretensdatum

30.09.2015

Text

2. Abschnitt
Studien

Studiengänge

Paragraph 38,

  1. Absatz eins,An den Pädagogischen Hochschulen sind Studiengänge (Paragraph 35, Ziffer eins,) einzurichten.
  2. Absatz 2,Studiengänge schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor of Education“ („BEd“) ab.
  3. Absatz 3,Studiengänge können auch als gemeinsame Studienprogramme angeboten und geführt werden.
  4. Absatz 4,An Hochschulen für Agrar- und Umweltpädagogik Wien umfasst der akademische Grad des „Bachelor of Education“ auch die „Befähigung für den land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst“.