Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Sattlerei ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
- Ziffer einsReitsportsattlerei,
- Ziffer 2Taschnerei,
- Ziffer 3Fahrzeugsattlerei.
Sattlerei-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2010,
Paragraph eins
01.07.2010