Informationsaustausch in Steuersachen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2010,
01.08.2010
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 454 AB 515 S. 51. BR: AB 8269 S. 780.)
StF: BGBl. III Nr. 54/2010
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 1. August 2010 in Kraft.
Die Republik Österreich
und
das Fürstentum Monaco,
VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen: