Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
Metallgießer/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2010,
Paragraph 2
01.07.2010
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Metallgießer/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können: