Absatz eins,Die Jv-Grundausbildung umfasst, einschließlich der Vertiefungsmodule vor den Teilprüfungen, insgesamt zumindest 38 Tage (304 Ausbildungsstunden) zuzüglich allfälliger weiterer Tage (Ausbildungsstunden) nach Maßgabe der Bestimmungen über die Stundenreserve (Absatz 3,, Paragraph 15, Absatz 2,).