Absatz einsDie Gebührenschuld entsteht
- Ziffer einsbei Ansuchen um Erteilung und Ausfolgung eines Aufenthaltstitels (Paragraph 14, Tarifpost 8 Absatz 5,) sowie bei den im Paragraph 14, Tarifpost 10 Absatz eins, Ziffer eins bis 9 angeführten Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten mit Überreichung, bei den übrigen Eingaben sowie bei Beilagen und Protokollen gemäß Paragraph 14, Tarifpost 7 Absatz eins, Ziffer eins und 2 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird;
- Ziffer 2bei amtlichen Ausfertigungen mit deren Hinausgabe (Aushändigung, Übersendung);
- Ziffer 3bei Amtshandlungen mit deren Beginn;
- Ziffer 4bei Protokollen gemäß Paragraph 14, Tarifpost 7 Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 im Zeitpunkt der Unterzeichnung;
- Ziffer 5bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe; bei den im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird;
- Ziffer 6bei Unterschriftsbeglaubigungen im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Urkundsperson; bei Unterschriftsbeglaubigungen durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen, sobald von der Beglaubigung im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird.