Absatz einsDie Gesellschaft befindet sich in der Krise, wenn sie
- Ziffer einszahlungsunfähig (Paragraph 66, IO) oder
- Ziffer 2überschuldet (Paragraph 67, IO) ist oder wenn
- Ziffer 3die Eigenmittelquote (Paragraph 23, URG) der Gesellschaft weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (Paragraph 24, URG) mehr als 15 Jahre betragen, es sei denn, die Gesellschaft bedarf nicht der Reorganisation.