Sanktionengesetz 2010
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2025,
BG
Paragraph 7,
01.07.2010
10.02.2025
SanktG
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten
Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.
Einreise
10.02.2025
20006805
NOR40118617