Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen
BGBl. II Nr. 173/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 2010,
§ 3Paragraph 3
17.06.2010
Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 ausgeführt werden.