(3)Absatz 3,Wenn es nicht der Billigkeit entspricht, daß der Schuldner nach Abs. 2 von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit wird, kann das Gericht das Abschöpfungsverfahren für beendet erklären, die Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis zu drei Jahren aussetzen und festlegen, inwieweit der Schuldner den sich auf die 10% Quote ergebenden offenen Forderungsbetrag einzelner oder aller Verbindlichkeiten noch erfüllen muß, damit er von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit ist. Bei der Entscheidung ist insbesondere zu berücksichtigen, obWenn es nicht der Billigkeit entspricht, daß der Schuldner nach Absatz 2, von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit wird, kann das Gericht das Abschöpfungsverfahren für beendet erklären, die Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis zu drei Jahren aussetzen und festlegen, inwieweit der Schuldner den sich auf die 10% Quote ergebenden offenen Forderungsbetrag einzelner oder aller Verbindlichkeiten noch erfüllen muß, damit er von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit ist. Bei der Entscheidung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob
der Insolvenzgläubiger vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder von einem Mitschuldner oder Bürgen bereits einen Teil seiner Forderung erhalten hat,
die Zahlungen die Höhe des Kapitals ohne Zinsen und Kosten erreichen,
die der Insolvenzforderung zugrunde liegende Leistung keinen Vermögensvorteil für den Schuldner oder die von ihm als Organ vertretene Gesellschaft brachte,
der Insolvenzgläubiger bei Einräumung des Kredits oder Abschluß des Abzahlungsgeschäfts wußte oder wissen mußte, daß der Schuldner die Forderung bei Fälligkeit nicht zahlen kann.
Exekutionen der Insolvenzgläubiger sind bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung nur in diesem Umfang zulässig. Bei Nachweis der fristgerechten Zahlungen hat das Gericht auszusprechen, daß der Schuldner von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit ist.