Absatz eins,Ausfertigungen des Ediktes sind zuzustellen:
- Ziffer einsjedem Insolvenzgläubiger, dessen Anschrift bekannt ist;
- Ziffer 2jedem im Unternehmen errichteten Organ der Belegschaft.
- Ziffer 3auf die nach den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln schnellste Art der Oesterreichischen Nationalbank, wenn das Insolvenzverfahren vom Gerichtshof erster Instanz eröffnet wurde.