Kurztitel

Standard- und Muster-Verordnung 2004

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

28.05.2010

Außerkrafttretensdatum

30.03.2011

Text

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

SA001

Rechnungswesen und Logistik

SA002

Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

SA003

Mitgliederverwaltung

SA004

Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

SA005

Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006

Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007

Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008

Personenstandsbücher

SA009

Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010

Melderegister

SA011

Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012

Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013

Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

SA014

Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

SA015

Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

SA016

Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017

Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018

Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

SA019

Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020

Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021

Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022

Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023

KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024

Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA025

Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

SA026

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

SA027

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

SA028

Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

SA029

Aktenverwaltung (Büroautomation)

SA030

Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

SA031

Vereinsregister

SA032

Videoüberwachung

SA001 Rechnungswesen und Logistik Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und Erbringer von Lieferungen oder Leistungen):

01

Ordnungsnummer

1 - 11

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1 - 11

03

Anrede/Geschlecht

1 - 11

04

Anschrift

1 - 11

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

06

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

07

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

08

Firmenbuchdaten

1 - 11

09

Daten zur Bonität

3, 11

10

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

11

Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11

12

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 11

13

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 11

14

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 11

15

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 11

16

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

17

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 11

18

Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung

1 - 11

19

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.)

1 - 11

20

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 11

21

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 11

22

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8, 11

23

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 11

24

Bankverbindung

1 - 9, 11

25

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4

26

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

27

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 11

28

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7, 11

29

Konto- und Belegdaten

1 - 9, 11

30

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

31

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

 

 

 

Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber:

32

Ordnungsnummer

1 - 12

33

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)

1 - 12

34

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber

1 - 12

35

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

36

Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber

1 - 12

37

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

38

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 11

 

 

 

An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte:

39

Ordnungsnummer

1 - 12

40

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1 - 12

41

Anrede/Geschlecht

1 - 12

42

Anschrift

1 - 12

43

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

44

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

45

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

46

Firmenbuchdaten

1 - 12

47

Daten zur Bonität

3

48

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

49

Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11, 12

50

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 12

51

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 12

52

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

53

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 12

54

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

55

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 12

56

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. )

1 - 12

57

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 12

58

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 12

59

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8

60

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 10, 12

61

Bankverbindung

1 - 9, 12

62

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4, 8

63

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

64

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 12

65

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7

66

Konto- und Belegdaten

1 - 9

67

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

68

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten:

69

Ordnungsnummer

1 - 12

70

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht)

1 - 12

71

Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter

1 - 12

72

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten

1 - 12

73

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

74

Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger

1 - 12

75

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

76

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 12

Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.:

77

Ordnungsnummer

1 - 9

78

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 9

79

Anschrift

1 - 9

80

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 9

82

Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung

1 - 9

Fremdkapitalgeber:

83

Ordnungsnummer

1 - 5, 11

84

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 5, 11

85

Anschrift

1 - 5, 11

86

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

87

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 5, 11

88

Bankverbindung

1 - 5, 11

89

Forderungen an den Auftraggeber

1 - 5, 11

90

Gegenforderungen des Auftraggebers

1 - 5, 11

Gesellschafter:

91

Ordnungsnummer

1 - 6, 11

92

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung

1 - 6, 11

93

Anschrift

1 - 6, 11

94

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

95

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 6, 11

96

Bankverbindung

1 - 6, 11

97

Ausstehende Einlagen

1 - 6, 11

98

Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen)

1 - 6, 11

99

Bezüge

1 - 6, 11

100

Gewinn- und Verlustanteile

1 - 6, 11

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  2. Ziffer 2 *
    Rechtsvertreter im Geschäftsfall;
  3. Ziffer 3
    Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;
  4. Ziffer 4 *
    Gerichte;
  5. Ziffer 5 *
    Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;
  6. Ziffer 6 *
    Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);
  7. Ziffer 7 *
    Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;
  8. Ziffer 8 *
    Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;
  9. Ziffer 9 *
    Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;
  10. Ziffer 10
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;
  11. Ziffer 11 *
    Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;
  12. Ziffer 12 *
    Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte):

01

Personalnummer

1 – 24

02

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 – 25

03

frühere Familiennamen

1 – 24

04

Geburtsdatum

1 - 13, 15 - 23

05

Geburtsort

1 - 13, 15 - 22

06

Geschlecht

1 - 23

07

Familienstand

1, 2, 4, 5, 9 - 13, 17 - 19, 21, 22

08

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9 – 13, 17 - 19, 21, 22

09

Gesetzlicher Vertreter

1, 2, 4, 5, 8 - 19, 21, 22

10

Staatsbürgerschaft

2 - 12, 16, 21, 22

11

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9 - 11, 14, 21, 22

12

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2 - 7, 9 - 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25

13

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 23, 25

14

Wohnadresse

1 – 17, 21 - 23

15

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 17, 21 - 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

16

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

17

Sozialversicherungsnummer

2, 4, 5, 9 - 12, 18, 19, 21 - 24

18

Sozialversicherungsträger

2, 4, 5, 9 - 12, 19, 21 - 23

19

Daten zur Krankenscheinverwaltung

2, 18, 21 - 23

20

Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung:

Beitragsgruppe

An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit

 

 

2, 4, 5, 10, 19, 21, 22

Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers

Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende)

Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende)

Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn)

Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBB-Bediensteten)

Beitragsgrundlage für Malusberechnung

Fondsschlüssel für Nebenbeiträge (z. B.

Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag)

Abmeldegrund

Kündigungsentschädigung (von, bis) Urlaubsabfindung, -entschädigung/ Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (von, bis)

 

Beitragsgrundlagenmeldung:

Beitragszeitraum (von-bis-Monat, Jahr, Verrechnungsart)

Allgemeine Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage Sonderzahlung

Anzahl der Tage mit Teilentgelt Beitragspflichtiges Teilentgelt

Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Anspruch auf Sonderzahlung (ja, nein)

 

Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß § 8 EFZG

Anspruch auf Pauschalbetrag

Kennzeichen für Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Anspruch in Wochen

Vorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagen oder Kalendertagen) Erstattungszeitraum (Beginn, Ende) Fortgezahltes Bruttoentgelt

Art der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling, Heimarbeiter, Sonstige)

Tagesturnus (Anzahl der Tage)

Berechnung der Ansprüche nach Kalenderjahr/Arbeitsjahr

Ende des Entgeltanspruches

Vordienstzeiten (von, bis)

Arbeitsfreie Tage

 

Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld

Grund der Arbeitseinstellung

Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)

Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohne Sonderzahlung

Bezug (von, bis, Betrag)

Betragssumme

Sonderzahlungsanspruch (ja, nein)

Sachbezug (Anzahl der Tage, Text)

Entgelt wird bezahlt bis

EFZ-Anspruch in Wochen

Berechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits- Kalendertage

Teilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes (Prozente, von, bis)

Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja,

nein)

Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)

 

Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld

Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis)

Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis)

Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen)

Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch)

Anspruch auf das halbe Entgelt (bis)

Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)

 

Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:

 

MVK-Leitzahl

2, 12, 24

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

2, 12, 24

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme)

2, 12, 24

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

2, 12, 24

Eingezahlter Betrag an MV

2, 12, 24

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

2, 12, 24

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

24

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

24

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

24

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub)

2, 24

21

Eintrittsdatum

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

22

Vordienstzeiten

10, 13, 19, 21, 22

23

Austrittsdatum, Kündigungsfrist

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

24

Art der Beendigung des Dienstverhältnisses

2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22

25

Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen

4 – 8, 11, 21, 22

26

Daten der Beschäftigungsbewilligung

4 - 7, 9, 21, 22

27

Bezeichnung der Tätigkeit

2, 4 - 7, 9, 18, 21, 22

28

Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte)

2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22

29

Kammerzugehörigkeit

2, 5, 16, 21, 22

 

 

 

30

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

31

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

32

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

 

 

 

33

Arbeitszeiterfassung

4, 5, 21, 22

34

Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit)

2, 4 - 7, 9, 10, 12, 21, 22

35

Daten zur Urlaubsverwaltung

3 - 5, 9, 10, 21, 22

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

4, 5, 21, 22

37

Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer)

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

38

Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

39

Kuraufenthalte

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

40

Mutterschutz (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22

41

Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22

42

Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22

43

Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung)

2 - 5, 9, 10, 19, 21, 22

44

Daten zur Entgeltfortzahlung

2 - 5, 10, 19, 21, 22

 

 

 

45

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, idgF., Bazillenausscheidergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1945, idgF., Tuberkulosegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968, idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

4 – 7, 18, 21, 22

46

Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

2 - 5, 9, 11, 15, 21, 22

 

 

 

47

Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung)

2, 4 - 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22

48

Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels)

1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14,

19, 21, 22

49

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

50

Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen

13 - 14, 17, 19, 21, 22

51

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22

52

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22

53

Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

2, 4, 5, 12, 14, 21, 22

54

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, idgF.

20, 21, 22

55

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und

Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

56

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

57

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

58

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 5, 21, 22

59

Daten des Lohnzettels (L - 16 Formular)

10, 12, 21, 22

60

Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein)

2, 12, 21, 22

61

Wohnsitzfinanzamt

---

62

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

 

 

 

63

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

64

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5, 7, 21, 22

65

Nebenbeschäftigungen

20, 21, 22

66

Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch

4, 5, 8, 9, 16, 21, 22

 

 

 

2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige Funktionsträger von juristischen Personen und Personen-gemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger):

67

Personal- oder Ordnungsnummer

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

68

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 17, 19, 20 - 22, 25

69

Frühere Familiennamen

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22

70

Geburtsdatum

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

71

Geburtsort

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

72

Geschlecht

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

73

Familienstand

1, 2, 11 - 13, 17, 19, 21, 22

 

 

 

74

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22

75

Gesetzlicher Vertreter

1, 4, 5, 9, 11 - 17, 19, 21, 22

76

Staatsbürgerschaft

2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22

77

Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung

4, 5, 21, 22

78

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22

 

 

 

79

Wohnadresse

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 21, 22

80

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2, 4 - 7, 9 - 11, 21, 22, 25

82

Umfang der Vertretungsbefugnis

4, 14, 21, 22

83

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 22, 25

84

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

 

 

 

85

Datum der Bestellung in die Funktion

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

86

Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung

2, 4, 5, 19, 21, 22

87

Datum der Funktionsbeendigung

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

88

Art der Funktionsbeendigung

2, 4, 5, 9, 11, 21, 22

89

Kammerzugehörigkeit

2, 16, 21, 22

 

 

 

90

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

91

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

92

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

 

 

 

93

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung

2, 21, 22

94

Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge)

2, 21, 22

95

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

 

 

 

96

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 12, 21, 22

97

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

2, 14, 21, 22

98

Sozialleistungen

2, 14, 19, 21, 22

99

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, idgF.

20, 21, 22

100

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

101

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

102

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

103

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 21, 22

 

 

 

104

Wohnsitzfinanzamt

21

105

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

106

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

107

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5 - 7, 21, 22

108

Nebenbeschäftigungen

21, 22

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
  2. Ziffer 2
    Sozialversicherungsträger und Betriebskrankenkassen;
  3. Ziffer 3
    Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;
  4. Ziffer 4
    Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;
  5. Ziffer 5
    Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 Z 4 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, idgF., Jugendvertrauensperson gemäß § 125ff ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß § 22a Behinderteneinstellungsgesetz);
  6. Ziffer 6
    Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;
  7. Ziffer 7
    Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);
  8. Ziffer 8
    Lehrlingsstelle gemäß § 19 Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;
  9. Ziffer 9
    Arbeitsmarktservice;
  10. Ziffer 10
    Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;
  11. Ziffer 11
    Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z.B. gemäß § 16 Behinderteneinstellungsgesetz;
  12. Ziffer 12
    Finanzamt;
  13. Ziffer 13
    Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;
  14. Ziffer 14
    mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;
  15. Ziffer 15
    vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
  16. Ziffer 16
    gesetzliche Interessensvertretungen;
  17. Ziffer 17
    Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs. 3 ArbVG;
  18. Ziffer 18
    Betriebsärzte;
  19. Ziffer 19
    Pensionskassen;
  20. Ziffer 20
    Rechnungshof;
  21. Ziffer 21 *
    Rechtsvertreter;
  22. Ziffer 22 *
    Gerichte;
  23. Ziffer 23 *
    Mitversicherte;
  24. Ziffer 24
    Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;
  25. Ziffer 25 *
    Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder:

01

Mitgliedsnummer / Ordnungsnummer

1, 3, 4

02

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation

1, 3, 4

03

Anrede / Geschlecht

1, 3, 4

04

Geburtsdatum

3, 4

05

Anschrift

1, 3, 4

06

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Beruf oder Branche (nach Angabe des Betroffenen)

3, 4

08

Mitgliederkategorie, z.B. ordentliches/außerordentliches/unterstützendes Mitglied, Ehrenmitglied usw.

3, 4

09

Eintritts-, Austrittsdaten

3, 4

10

Beiträge

1, 3, 4

11

Auszeichnungen und Ehrungen

3

12

Vom Betroffenen bekannt gegebene Interessen und Spezialgebiete

3

13

Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insb. Teilnahme an Veranstaltungen

3

14

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber

1, 4

15

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 4

16

Bankverbindung

1, 4

 

 

 

Funktionäre:

17

Ordnungsnummer

1 - 4

18

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 - 4

19

Anrede / Geschlecht

1 - 4

20

Geburtsdatum (Volljährigkeit)

2

21

Zustellanschrift im Rahmen der Funktion

1 - 4

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, beim Auftraggeber

1 - 4

23

Funktion beim Auftraggeber

1 - 4

24

Beginn und Ende der Funktion

1 - 4

25

Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber

---

26

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3

27

Auszeichnungen und Ehrungen

3

 

 

 

Förderer:

28

Ordnungsnummer

1, 3, 4

29

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1, 3, 4

30

Anrede/Geschlecht

1, 3, 4

31

Anschrift

1, 3, 4

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

33

Spenden und sonstige Leistungen des Betroffenen

3, 4

34

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers

3, 4

35

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3, 4

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken zum Zweck der Zahlungsabwicklung;
  2. Ziffer 2
    Behörden und sonstige Institutionen auf Grund gesetzlicher Melde- oder Berichtspflichten wie, insbesondere Vereinsbehörden, Veranstaltungsbehörden usw.;
  3. Ziffer 3 *
    Personen und Institutionen auf Grund einer Ermächtigung oder Verpflichtung zur Datenübermittlung in den Statuten oder auf Grund besonderer Zustimmung des Betroffenen;
  4. Ziffer 4 *
    Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige Stellen, zum Zweck der Rechtsdurchsetzung.

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):
  1. Ziffer eins
    Regelungen der Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß § 7 Abs. 3 und 5 und § 8 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45, sowie gesetzliche Regelungen über die Erhebung von Beiträgen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit diese Regelungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu vollziehen sind, insbesondere:
    1. Litera a
      Grundsteuergesetz 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 149;
    2. Litera b
      landesgesetzliche Regelungen der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe, Getränkesteuer, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Lustbarkeitsabgaben;
    3. Litera c
      landesgesetzliche Regelungen der Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern sowie der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen, wie etwa Wasseranschlussabgaben, Wassermessgebühren und Wasserbezugsgebühren, Müllbeseitigungsgebühren, Kanalanschlussabgaben und Kanalbenützungsgebühren, Aufschließungsbeiträge nach der Bauordnung;
    4. Litera d
      Landesverwaltungsabgaben- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetze;
    5. Litera e
      §§ 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51, Kommissionsgebührenverordnungen, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 24 (BVwAbgV), Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnungen;
    6. Litera f
      Beschlüsse der Gemeindevertretungen gemäß § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45.
  2. Ziffer 2
    Regelungen der Verwaltung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Artikel 11, Abs. 2 Bundes- Verfassungsgesetz und § 11 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, insbesondere Landesabgabenordnungen, Abgabenexekutionsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1949,, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Abgabenpflichtige:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1 - 7

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

03

Anschrift

1 - 7

04

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

05

Familienstand

3 - 7

06

Geburtsort

3 - 7

07

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1 - 7

08

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1 - 7

09

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

10

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

11

Fälligkeitsangaben

1 - 7

12

Bankverbindungen

1 - 7

13

Zahlungsbeträge, Salden

1 - 7

14

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2 - 7

15

Verrechnungskennzeichen

3 - 7

16

Art und Dauer der Vollmacht

2 - 7

17

Erwerbstätigkeit

2 - 7

18

Daten der Rückstandsausweise

2 - 7

19

Angaben über Gerichtsgebühren

2 - 7

 

 

 

Haftende:

20

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1 - 7

21

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

22

Anschrift

1 - 7

23

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

24

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1 - 7

25

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1 - 7

26

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

27

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

28

Fälligkeitsangaben

1 - 7

29

Bankverbindungen

1 - 7

30

Zahlungsbeträge, Salden

1 - 7

31

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2 - 7

32

Verrechnungskennzeichen

2 - 7

33

Art und Dauer der Vollmacht

2 - 7

34

Erwerbstätigkeit

2 - 7

35

Daten der Rückstandsausweise

2 - 7

36

Angaben über Gerichtsgebühren

2 - 7

 

 

 

Vertreter bzw. Zustellungsbevoll-mächtigte:

37

Name, Titel

1, 3 - 7

38

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

39

Anschrift

1, 3 - 7

40

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1, 3 - 7

41

Fälligkeitsangaben

1, 3 - 7

42

Bankverbindungen

1, 3 - 7

43

Zahlungsbeträge, Salden

1, 3 - 7

44

Art und Dauer der Vollmacht

3 - 7

Banken:

45

Bezeichnung

1, 3 - 7

46

Anschrift

1, 3 - 7

47

Kontoinhaber, Kontonummer, Kontoart

1, 3 - 7

48

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1, 3 - 7

49

Zahlungsbeträge, Salden

1, 3 - 7

Eigentümer/ Miteigentümer von Liegenschaften:

50

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

2 - 7

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

52

Anschrift

2 - 7

53

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

54

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

2 - 7

55

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

2 - 7

56

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

57

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

58

Bankverbindungen

2 - 7

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken;
  2. Ziffer 2 *
    Vertreter (Zustellbevollmächtigte);
  3. Ziffer 3
    Gemeindeverbandsangehörige Gemeinden;
  4. Ziffer 4
    Gerichte;
  5. Ziffer 5
    Aufsichts- und Berufungsbehörden;
  6. Ziffer 6
    Amt der Landesregierung (in anderen Fällen als Punkt 5);
  7. Ziffer 7
    Körperschaften öffentlichen Rechts hinsichtlich der ihnen zukommenden Beiträge;
  8. Ziffer 8
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts Zweck der Datenanwendung:

  1. Litera a
    Erstellung von Voranschlägen; Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr, Erstellung von Berichten, Betriebsabrechnungen, Neben- und Hilfsbuchführungen
  2. Litera b
    Auswertung der Daten zur Budgetkontrolle, zu strategischem Controlling sowie zur Liquiditätssteuerung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, insbesondere Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG 2001), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2001,, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570, Bundes- rechenamtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1978,, BRZ GmbH Gesetz BGBL. Nr. 757/96, Verordnungen gemäß § 16 Finanz- Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45, Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Sachbearbeiter:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1-7

02

Rolle und Berechtigungen in der EDV

 

03

Name (Titel, akad. Grad)

1 - 6

04

Dienststelle

1 - 6

05

Dienstliche Telefonnummer

1 - 6

 

 

 

Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler:

06

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

07

Aktenzahl

1 – 6

08

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1 - 6

09

Anschrift

1 - 6

10

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6

11

Steuernummer und Finanzamt

3 - 6

12

Firmenbuchnummer

3 - 6

13

Daten über Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand eines Geschäftes sind, Zahlungsgrund

1 - 6

14

Zahlungssperren

2 - 5

15

Bankverbindungen

1, 3 - 6

16

Logistikinformationen (Lieferanschrift, besondere Informationen für eine Leistung, Incoterms)

3 - 6

17

Statistikdaten: Branche, Region

2 - 5

18

Techn. Organisationszuordnungen

1, 3 - 5

19

Kontonummer, Kontowortlaut, Techn. Kontengruppierung

1, 3 - 5

20

Einzelzahlungsbeträge samt Bestandteilen, Zuschlägen bzw. Abzügen

1 - 5

21

Salden

2 - 5

22

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen

und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

 

 

23

Fälligkeits- bzw. Verzugsdaten, Konditionen

1-3, 5, 6

24

Mahndaten/Klagsdaten

2 – 3, 5, 6

25

Zahlungs- und Verrechnungsgrund

1, 3 – 5, 6

26

Angaben über Aufrechnung mit Forderungen des Bundes gemäß § 71 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz sowie Angaben über Aufrechnung mit

Forderungen der Gebietskörperschaften gemäß den jeweils geltenden Abgabengesetzen und - verordnungen

1 - 6

 

 

 

Banken:

27

Name, Firma, Bezeichnung

1 –3, 5

28

Bankleitzahl

1 –3, 5

29

Anschrift

1 –3, 5

30

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 –3, 5

31

Kontoinhaber (Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers, sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler), Kontonummer

1, 3

32

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 –3, 5

Kontaktperson oder Rechtsvertreter des Debitors oder Kreditors:

33

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

34

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1, 3 – 6

35

Berufliche Anschrift

1, 3 – 6

36

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3 - 6

37

Funktion im Bezug auf den Debitor oder Kreditor

1, 3 - 6

38

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins, *
    Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  2. Ziffer 2
    Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte;
  3. Ziffer 3
    Oberbehörden und Aufsichtsbehörden;
  4. Ziffer 4
    Finanzämter im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens;
  5. Ziffer 5 *
    Gerichte;
  6. Ziffer 6 *
    Finanzprokuratur und andere Rechtsvertreter;
  7. Ziffer 7
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

Erstellung der Verzeichnisse für die Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten durch die Gemeinden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 256

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Gebührenansprüche und aller damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die nach diesem Gesetz in das Verzeichnis aufzunehmen sind:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel

1 - 4

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Strafrechtswesen (SR)

5

03

Wohnanschrift

1 - 4

04

Geburtsdatum

1 - 4

 

05

Laufende Nummer

1 - 4

06

Antrag auf Befreiung gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 GSchG

2 - 4

07

Einspruch gemäß § 5 Abs. 4 GSchG

2 - 4

08

Bemerkungen des Bürgermeisters gemäß § 5 Abs. 5 GSchG

2 - 4

09

Streichungsvermerk gemäß § 11 in Verbindung mit §§ 7 ff. GSchG

3

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Einsichtnehmer gemäß § 5 Abs. 3 GSchG;
  2. Ziffer 2
    Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 6 GSchG;
  3. Ziffer 3
    Gerichtshöfe erster Instanz gemäß §§ 10 und 11 GSchG;
  4. Ziffer 4
    Strafregisteramt gemäß § 8 GSchG (nur für Städte mit eigenem Statut);
  5. Ziffer 5
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen Zweck der Datenanwendung:

Systemzugriffskontrolle und Verwaltung von Benutzerkennzeichen für die Datenanwendungen des Auftraggebers, sowie Verwaltung der Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

§ 14 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, allenfalls in Verbindung mit § 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG und § 9 Abs. 2 lit. f PVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ablauf der Rechte des Benutzers sowie aller Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden und aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Systembenutzer:

01

Systemnummer

---

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (nur bei Auftraggebern des öffentlichen Bereiches): Personalverwaltung (PV)

1

03

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

---

04

Telefon-, Faxnummer, und andere zur Adressierung beim Auftraggeber erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

05

Beziehung des Systembenutzers zum Auftraggeber (z.B. organisatorische Stellung im Unternehmen, Dienstleister, Kunde)

---

06

Benutzerkennzeichen / Username

---

07

Individueller Zugriffscode / Passwort

---

08

Gültigkeitszeitraum des Passwortes / Letzte Änderung / Zurücksetzung durch den Systemverwalter

---

09

Zugriffsrechte und -beschränkungen

---

10

Voraussetzungen für die Berechtigungsvergabe (Schulungen, Verpflichtung auf das Datengeheimnis)

---

11

Protokoll- und Dokumentationsdaten (gem. § 14 DSG 2000)

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA008 Personenstandsbücher Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz (PStG), Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1983,, Personenstandsverordnung (PStV), Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1983,, Namensänderungsgesetz (NÄG), Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1988,, Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 387 aus 1997,, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Ehegesetz dRGBl. römisch eins S 807/1938, IPR-Gesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1978,, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, Führerscheingesetz (FSG) Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 1997,, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. A. Geburtenbuch

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

In das Geburtenbuch im Wirkungsbereich der Personenstandsbehörde einzutragende Kinder:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

02

Daten der eintragenden Behörde

1 –17

03

laufende Nummer der Eintragung

1 - 13, 15 - 17

04

Tag der Eintragung

1 - 8, 17

05

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 – 4, 6, 7, 17

06

Vor- und Familiennamen

1 –17

07

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 4, 9 - 17

08

Wohnanschrift gemäß § 19 PStV

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

09

Wohngemeinde

14

10

Geschlecht

1 – 10, 17

11

Datum der Geburt

1 – 17

12

Zeitpunkt der Geburt

1 - 10

13

Ort der Geburt

1 – 17

14

Vermerk: ehelich/unehelich

1 – 10, 17

15

Daten der Eheschließung der Eltern

1 – 11, 17

16

Daten der Eheschließung des Eingetragenen

1 – 6, 15 - 17

17

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 13, 15 - 17

18

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

19

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Vater des Kindes:

20

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

21

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 – 17

22

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

23

Tag der Eintragung

1 – 8

24

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

25

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

26

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 15 - 17

27

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

28

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

29

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

30

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

31

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

32

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

33

Daten der Eheschließung mit der Kindesmutter

1 – 10, 15 - 17

34

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung dieser Ehe

1 – 8, 17

35

Beruf

10

36

Daten zur Vaterschaft

2, 10

37

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

38

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Mutter des Kindes:

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

40

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 - 17

41

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

42

Tag der Eintragung

1 - 8

43

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

44

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 15 - 17

45

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

46

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

47

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

48

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

49

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

50

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

51

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

52

Familienstand zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes

1 - 8

53

Daten der Eheschließung

1 – 10, 15 - 17

54

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe

1 – 8, 17

55

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

56

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Wahleltern:

57

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

58

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

59

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

60

Tag der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15, 16

61

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

62

Familienname gemäß § 29 PStV

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

63

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

64

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

65

Wohnanschrift

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

66

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 8, 9, 15, 16

67

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

68

Daten der Eheschließung der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

69

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

70

Daten zur Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

71

Daten über die Aufhebung bzw. den Widerruf oder das sonstige Erlöschen der Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

72

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8, 9, 15, 16

73

Zustimmungserklärung gemäß § 181 ABGB

1 – 6, 8, 9, 15, 16

 

 

 

Anzeigender:

74

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

75

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 4, 7

76

laufende Nummer der Eintragung

1 – 4, 7

77

Tag der Eintragung

1 – 4, 7

78

Name/Bezeichnung

1 – 4, 7

79

Anschrift

1 – 4, 7

80

Identitätsnachweis

1 – 4, 7

81

Datum der Anzeige der Geburt

1 – 4, 7

82

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 4, 7

 

 

 

Gesetzlicher Vertreter / andere Zustimmungs- berechtigte (sofern sie nicht Vater und Mutter des Kindes sind):

83

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

84

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

85

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

86

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

87

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung/ Bezeichnung der Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

88

Wohnanschrift/Anschrift der Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

89

Daten für die Festlegung des Vornamens des Kindes

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

90

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

91

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

 

 

 

Ehegatte des eingetragenen Kindes gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

92

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

93

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

94

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

95

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

96

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

97

Wohnanschrift

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

98

Daten der Eheschließung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

99

Zustimmung nach §§ 181 und 183 ABGB

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

100

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

101

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

 

 

 

Kinder und Kindeskinder des eingetragenen Kindes gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

102

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

103

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

104

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

105

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

106

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

107

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

108

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

109

Wohnanschrift

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

110

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

111

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;
  3. Ziffer 3
    Verwaltungsbehörden: Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG;
  4. Ziffer 4
    Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;
  5. Ziffer 5
    Gerichte (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG, Mitteilungen an das Sachwalterschaftsgericht bei Eheschließung der Eltern eines nicht voll geschäftsfähigen unehelichen Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 PStV);
  6. Ziffer 6 *
    Österreichische Vertretungsbehörden;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 PStV;
  8. Ziffer 8 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  9. Ziffer 9
    Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß §§ 17, 18 PStV;
  10. Ziffer 10
    Jugendwohlfahrtsträger gemäß §§ 17, 18 PStV;
  11. Ziffer 11
    Wählerevidenz bei Änderung des Familiennamens des eingetragenen Kindes gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. b PStV;
  12. Ziffer 12
    Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Änderung des Familiennamens eines eingetragenen Kindes, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. a PStV;
  13. Ziffer 13
    Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens eines Mannes gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 lit. d PStV;
  14. Ziffer 14
    Wöchentliches Verzeichnis gemäß § 37 Abs. 4 PStG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 PStV;
  15. Ziffer 15
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines Kindes des Eingetragenen führt, gemäß § 18 Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, jeweils lit. b PStV;
  16. Ziffer 16
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch des Eingetragenen führt, gemäß § 18 Abs. 1 Z 3, 4, 6 und 7, jeweils lit. a, sowie Z 9 PStV;
  17. Ziffer 17
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;
  18. Ziffer 18
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Ehebuch B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Verlobte:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 18

03

Laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis für Eheermittlungen

1 – 6, 18

04

Tag der Eintragung

1 – 6, 18

05

Laufende Nummer der Eintragung der späteren Eheschließung im Ehebuch

1 – 6, 18

06

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 18

07

Geänderte Vor- und Familiennamen/Geschlechtsnamen

1 – 6, 18

08

Wohnanschrift

1 – 6, 18

09

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 18

10

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 18

11

Geschlecht

1 – 6, 18

12

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 18

13

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 18

14

Familienstand

1 – 7, 18

15

Daten der letzten früheren Ehen

1 – 7, 18

16

Zeit und Ort der beabsichtigten Eheschließung

1 – 4, 18

17

Angaben über beschränkte Geschäftsfähigkeit

1 – 6, 18

18

Daten zur Ehemündigkeit und Ehefähigkeit

1 – 6, 18

19

Erklärung über den Familiennamen nach der Eheschließung

1 – 6, 18

20

Zustimmungserklärung, dass die Eheschließung in das wöchentliche Verzeichnis aufgenommen wird

1 – 4, 17, 18

21

Anzahl gemeinsamer Kinder

1 – 7, 18

22

Angaben über vorgelegte Urkunden und Nachweise

1 – 5, 18

23

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 5, 18

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 5, 18

25

Vor- und Familiennamen/Bezeichnung sowie Geburtsdaten der Eltern/Wahleltern bzw. des gesetzlichen Vertreters

1 – 5, 18

 

 

 

Eheschließende:

26

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

27

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 17, 19

28

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 17, 19

29

Tag der Eintragung

1 - 16, 19

30

Vor- und Familienname vor der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

31

Vor- und Familienname nach der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

32

Angaben über die Bestimmung des Familiennamens

1 - 6

33

Wohnanschrift

1 - 16, 19

34

Wohngemeinde

7, 17

35

Datum und Ort der Geburt

1 - 16, 19

36

Daten über die Eintragung der Geburt

1 - 16, 19

37

Religionszugehörigkeit

1 – 11, 15, 16

38

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 11, 15, 16, 19

39

Daten zu Zeit und Ort der Eheschließung

1 - 17, 19

40

Daten zur Auflösung der eingetragenen Ehe

1 - 4, 19

41

Daten der letzten früheren und ersten späteren Eheschließung

1 – 6, 8 - 11, 19

42

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 11, 15, 16

43

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 - 16, 19

 

 

 

Zeugen bzw. Dolmetscher:

44

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

45

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 4

46

Tag und Nummer der Eintragung

1 - 4

47

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 - 4

48

Wohnanschrift

1 - 4

49

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 - 4

50

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 4

 

 

 

Gemeinsame uneheliche Kinder gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

52

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

53

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

54

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

55

Geschlecht

1 – 6, 9, 15, 16, 18

56

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

57

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

58

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

59

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

60

Vor- und Familienname/Bezeichnung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters

1 – 6, 9, 15, 16, 18

61

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

62

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

 

 

 

Ehegatten gemeinsamer unehelicher Kinder gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

63

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

64

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

65

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

66

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

67

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

68

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

69

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

70

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

 

 

 

Kinder von gemeinsamen unehelichen Kindern gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV:

71

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

72

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

73

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

74

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

75

Daten der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

76

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

77

Einsichtsbeschränkungen gemäß § 37 Abs. 2 PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

78

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;
  3. Ziffer 3
    Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsichtsrecht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG);
  4. Ziffer 4
    Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;
  5. Ziffer 5 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  6. Ziffer 6 *
    Österreichische Vertretungsbehörden;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” (nur bei Verehelichung) gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 PStV;
  8. Ziffer 8
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch der Ehegatten führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 PStV;
  9. Ziffer 9
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines gemeinsamen, unehelichen Kindes führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 PStV;
  10. Ziffer 10
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der letzten Vorehe führt, gemäß § 17 Abs. 2 Z 3 PStV;
  11. Ziffer 11
    Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 PStV;
  12. Ziffer 12
    Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Namensänderung des Mannes gemäß § 17 Abs. 2 Z 5 PStV;
  13. Ziffer 13
    Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens des Ehemannes gemäß § 17 Abs. 2 Z 6 PStV sowie bei Wiederannahme eines früheren Familiennamens und der Voran- oder Nachstellung des früheren Familiennamens gemäß § 18 Abs. 2 Z 2 lit. d PStV;
  14. Ziffer 14
    Wählerevidenz wegen Namensänderung gemäß § 17 Abs. 2 Z 8 PStV;
  15. Ziffer 15
    Gerichte (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG insbesondere Sachwalterschaftsgerichte gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 PStV);
  16. Ziffer 16
    Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und Z 3 lit. d PStV;
  17. Ziffer 17
    Wöchentliches Verzeichnis gemäß § 37 Abs. 4 PStG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 PStV;
  18. Ziffer 18
    Personenstandsbehörde, vor der die Eheschließung erfolgt, gemäß § 46 Abs. 3 PStG;
  19. Ziffer 19
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;
  20. Ziffer 20
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

C. Sterbebuch C.1 Daten der Anwendung:1

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe C.2)

Witwe/Witwer:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 14

03

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 14

04

Tag der Eintragung

1 - 14

05

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 14

06

Datum der Geburt

1 - 7, 9 - 14

07

Daten der Eheschließung

1 - 7, 9 - 14

08

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7, 9 - 14

Eltern tot geborener Kinder:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

10

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

11

Nummer der Eintragung der Totgeburt

1 - 7

12

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 - 7

13

Zeit und Ort der Totgeburt

1 - 7

14

Von den Eltern vorgesehene und bekannt gegebene Vornamen des Kindes

1 - 7

15

Geschlecht des tot geborenen Kindes

1 - 7

16

Vermerk: Kind ehelich/unehelich

1 - 7

17

Vor- und Familienname

1 - 7

18

Wohnanschrift

1 - 7

19

Tag und Ort der Geburt

1 - 7

20

Religionszugehörigkeit

1 - 7

21

Staatsangehörigkeit

1 - 7

22

Familienstand der Mutter zum Zeitpunkt der Totgeburt

1 - 7

23

Daten der Eheschließung

1 - 7

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

Anzeigender:

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

26

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

27

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 7

28

Tag der Eintragung

1 - 7

29

Datum der Anzeige des Todes

1 - 7

30

Name/Bezeichnung

1 - 7

31

Anschrift

1 - 7

32

Identitätsnachweis

1 - 7

33

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

________________________

1 Daten von verstorbenen Personen sind datenschutzrechtlich nicht geschützt.

C.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 PStG;
  3. Ziffer 3 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 PStG;
  4. Ziffer 4
    Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG; Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 PStG; Bezirksverwaltungsbehörde zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 57 PStG);
  5. Ziffer 5
    Gerichte im Falle von Mitteilungen gemäß § 38 Abs. 1 PStG;
  6. Ziffer 6
    Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 PStG;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” gemäß §§ 17 Abs. 3 Z 9 und 17 Abs. 4 PStV;
  8. Ziffer 8 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  9. Ziffer 9
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch des Verstorbenen führt, gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 PStV;
  10. Ziffer 10
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der zur Zeit des Todes bestehenden Ehe führt, gemäß § 17 Abs. 3 Z 2 PStV;
  11. Ziffer 11
    Verlassenschaftsgerichte gemäß § 17 Abs. 3 Z 6 PStV;
  12. Ziffer 12
    Jugendwohlfahrtsträger, wenn der Verstorbene minderjährig war, gemäß § 17 Abs. 3 Z 7 PStV;
  13. Ziffer 13
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß § 360 Abs. 5 ASVG;
  14. Ziffer 14
    Örtlich zuständiges Führerscheinregister gemäß § 27 Abs. 2 Führerscheingesetz;
  15. Ziffer 15
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz Zweck der Datenanwendung:

Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Staats- bürgerschaftsbehörden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329, sowie Gesetz über das Heimatrecht, RGBl. Nr. 105/1863, Staatsbürgerschaftsgesetz 1925, BGBl. Nr. 285, Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 (StÜG 1949), BGBl. Nr. 276, Staatsbürgerschaftsgesetz 1949 (StbG 1949), BGBl. Nr. 276, Bundesgesetz über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1954,, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 (StbG 1965), BGBl. Nr. 250, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 in der Fassung der Novelle 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1983,, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die in die Staatsbürgerschaftsevidenz einzutragen sind:

01

Verfahrensdaten formaler Art einschließlich Daten zur eintragenden Behörde

1 - 12

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

03

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 12

04

frühere Vor- und Familiennamen/ Geschlechtsname

1 - 6, 9, 11, 12

05

Geschlecht

---

06

Datum und Ort der Geburt

1 - 12

07

Eintragungsstelle und Nummer der Geburt

1 - 12

08

Ort der Auffindung und Alter bei Auffindung gemäß § 8 StbG in Verbindung mit § 19 StbV

1 - 7, 11

09

Vermerk: ehelich/unehelich

1 - 6, 11

10

Eheschließung der Eltern oder Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten

1 - 6, 8, 11

11

Daten des Verfahrens nach § 7a Abs. 2 - 6 StbG

5, 6

12

Wohnanschrift

1 - 12

13

Familienstand

1 - 3, 5 - 12

14

Daten der Eheschließung

1 - 6, 11, 12

15

Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

16

Angaben zum Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

17

Daten zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Staatsbürgerschaftsbestätigungen

1 - 6, 10 - 12

18

Daten des Verlustes der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 10 - 12

19

Daten über eine zweite Staatsbürgerschaft gemäß § 28 StbG

1 - 6, 11, 12

20

Daten einer beigelegten Personenstandsurkunde, soweit relevant

1 - 6, 11

21

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 9, 11, 12

Eltern/Großeltern, von denen der Besitz der Staatsbürgerschaft abgeleitet ist:

22

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 8, 11, 12

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

24

Datum und Ort der Geburt

1 - 8, 11, 12

25

Eintragungsstelle

1 - 8, 11, 12

26

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 8, 11, 12

27

Daten zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

28

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

29

Wohnort der leiblichen Mutter im Zeitpunkt der Geburt

1 - 6, 11

Ehegatte:

30

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 6, 11, 12

31

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

32

Datum und Ort der Geburt

1 - 6, 11, 12

33

Eintragungsstelle der Geburt

1 - 6, 11, 12

34

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 9, 11, 12

35

Daten zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

36

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland gemäß § 41 Abs. 2 StbG;
  2. Ziffer 2
    Neue Staatsbürgerschaftsevidenzstelle gemäß § 13 StbV;
  3. Ziffer 3
    Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß § 64 StbG;
  4. Ziffer 4
    Landesregierung zur Erlassung von Bescheiden gemäß § 39 StbG;
  5. Ziffer 5 *
    Gesetzliche Vertreter von Betroffenen;
  6. Ziffer 6 *
    Personen, deren Zustimmung zu einem Rechtsakt erforderlich ist, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter gemäß § 7a Abs. 5 StbG u.a.;
  7. Ziffer 7
    Landesregierung gemäß § 8 StbG in Verbindung mit § 19 StbV;
  8. Ziffer 8
    Landesregierung bei Legitimation eines minderjährigen ledigen Fremden gemäß § 18 StbV;
  9. Ziffer 9
    Geburtenbuch des Eingetragenen gemäß § 7a StbG;
  10. Ziffer 10
    Gemeinde oder Gemeindeverband am Hauptwohnsitz des Eingetragenen gemäß § 41 Abs. 1 StbG;
  11. Ziffer 11
    Bundesminister für Inneres gemäß § § 3 5 und 42 Abs. 2 StbG;
  12. Ziffer 12 *
    Ausländische Behörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen;
  13. Ziffer 13
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA010 Melderegister A. Lokales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Melderegisters durch die Bürgermeister (Gemeindeämter oder Magistrate), einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 14 und § 16a Abs. 2 Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2006.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle in der Gemeinde aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

04

Ordnungsnummer(n)

1 – 3, 17, 21

05

Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)

1 – 4, 7, 9 – 15, 16 – 18, 21

06

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1 – 8, 10 – 18, 19, 21

07

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10 – 21

08

Geburtsdatum

1 – 4, 6, 7, 10 – 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

09

Geburtsort, Bundesland

1 – 4, 7, 10 – 21

10

Staat des Geburtsortes

1 – 4, 7, 10 – 21

11

Familienstand

1, 4, 10, 11, 19 – 21

12

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde, Ausstellungsstaat)

1 – 4, 7, 10 – 15, 17, 18, 21

13

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a in Verbindung mit § 3 Abs. 3 MeldeG)

1, 21

14

Geschlecht

1 – 21

15

Staatsangehörigkeit

1 – 4, 7, 10 – 21

16

Religionsbekenntnis

16

17

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 5, 7 – 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

18

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 5, 7 – 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

19

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 – 7, 9 – 18, 21

20

Adresse der Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

1 – 4, 7, 9 – 15, 17, 18, 20, 21

21

Name des Unterkunftgebers

1, 2, 7, 10 – 15, 17, 18, 21

22

Datum der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 – 18, 20x, 21

23

Datum der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 – 18, 20x, 21

24

Verzogen nach (Ortsgemeinde, Bundesland bzw. Staat/Ausland)

1, 2, 4, 5, 7, 10 – 18, 21

25

Grund der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 – 18, 21

26

Grund der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 – 18, 21

27

Abänderung von Meldedaten gemäß §§ 11 bzw. 15 MeldeG

1 – 18, 21

28

Bescheiddaten bei Einwendung des Meldepflichtigen gegen eine beabsichtigte An-, Ab- oder Ummeldung von Amts wegen (§ 15 Abs. 2 MeldeG)

14, 17, 21

29

Berichtigung des Melderegisters auf Grund eines durchgeführten Reklamationsverfahrens (Bescheiddaten gemäß § 17 Abs. 5 MeldeG)

17, 21

30

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 10, 21

31

Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) gemäß § 14 Abs. 1 MeldeG

9, 13, 21

32

Aliasdaten (Identitätsdaten)

9, 12, 21

33

Herkunftsvermerk (Standesamt, AZ, Datum)

2, 4, 9 – 15, 17, 18, 21

34

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. § 17 E-GovG)

35

Protokolleintrag von Eingaben (Bearbeitungsdatum, Gültigkeitsdatum, Sachbearbeiter, Bearbeitungshinweise, Grund des Zugriffes)

---

 

 

 

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

36

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

37

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

38

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

39

ZMR-Zahl

1 – 4, 7, 9, 10, 14, 15, 17, 18, 21

40

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1 – 4, 9, 10, 12, 13 – 15, 17, 18, 19, 21

41

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 4, 7, 10, 12, 13 – 15, 17, 18, 19, 21

42

Geburtsdatum

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

43

Geburtsort, Bundesland

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 21

44

Staat des Geburtsortes

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21

45

Familienstand

1, 4, 10, 11, 19 – 21

46

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 21

47

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a in Verbindung mit § 3 Abs. 3 MeldeG)

1, 21

48

Geschlecht

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 20, 21

49

Staatsangehörigkeit

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21

50

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

51

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

52

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

9, 12, 13, 21

53

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

54

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

55

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

56

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

57

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

58

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(§ 18 Abs. 2a, § 16 Abs. 3 MeldeG)

1, 2, 21

 

 

 

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (§ 14 Abs. 2 MeldeG)

(Aviso):

59

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

60

ZMR-Zahl

9, 21

61

Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)

9, 19, 21

62

Geburtsdatum

9, 19, 21

63

Geburtsort, Bundesland, Staat

9, 19, 21

64

Geschlecht

9, 19, 21

65

Staatsangehörigkeit

9, 19, 21

66

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

9, 19, 21

67

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

9, 21

68

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

9, 21

69

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

9, 21

70

Ähnlicher Datensatz besteht (keine Ausgabe)

---

71

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

19

72

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

19

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Bisherige Meldebehörde im Wege des ZMR, wenn der Meldepflichtige sich bei einer anderen Meldebehörde anmeldet und sich bei dieser auch von seiner bisherigen Unterkunft abmeldet (§ 4 Abs. 4 MeldeG);
  2. Ziffer 2
    Gemeinde für Zwecke der Wählerevidenz (§ 1 der Wählerevidenzverordnung 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1973,);
  3. Ziffer 3
    Schulbehörden (§ 20 Abs. 3 MeldeG);
  4. Ziffer 4
    Juristische Personen öffentlichen Rechts (auf Anfrage, soweit gesetzlich vorgesehen, z.B. nach § 360 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, oder § 93 Arbeiterkammergesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 626 aus 1991,);
  5. Ziffer 5
    Meldeauskunftswerber (§ 18 MeldeG);
  6. Ziffer 6
    Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);
  7. Ziffer 7
    Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen für fremdenpolizeiliche Zwecke (§ 20 Abs. 4 MeldeG);
  8. Ziffer 8
    Haus- und Wohnungseigentümer (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 1 MeldeG);
  9. Ziffer 9
    Verwaltungsbehörde, die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht hat (§ 20 Abs. 6 MeldeG);
  10. Ziffer 10
    Organe der Gebietskörperschaften (auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG);
  11. Ziffer 11
    Personen und Institutionen, die Meldedaten zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen (z.B. § 4 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz (RGG), BGBl. I Nr. 159/1999);
  12. Ziffer 12
    Auftraggeber der Anwendung zur Verwendung in anderen Aufgabengebieten gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG;
  13. Ziffer 13
    Verwaltungsstrafbehörde zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 22 MeldeG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), Bundesgesetzblatt Nr. 52;
  14. Ziffer 14
    Sicherheitsdirektion bzw. Bundesministerium für Inneres gemäß § 15 Abs. 7 MeldeG;
  15. Ziffer 15
    Landeshauptmann oder Bundesministerium für Inneres zur Durchführung des Reklamationsverfahrens (§ 17 MeldeG);
  16. Ziffer 16
    Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften (auf Verlangen) im Wege des Bürgermeisters gemäß § 20 Abs. 7 MeldeG;
  17. Ziffer 17
    Meldebehörde nach Maßgabe des § 15 Abs. 5 MeldeG;
  18. Ziffer 18
    Personen, welche die Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 und 3 trifft oder gemäß § 19 Abs. 1 und 2 MeldeG tätig werden (z.B. in Form einer Meldebestätigung gemäß § 19 MeldeG);
  19. Ziffer 19
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG;
  20. Ziffer 20
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und § 9 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, bei Kennzeichnung mit „x“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;
  21. Ziffer 21
    Bundesminister für Inneres.

B. Zentrales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Melderegisters als Informationsverbundsystem, mit den Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber, wobei der Bundesminister für Inneres die ihm überlassenen Meldedaten weiter zu verarbeiten hat, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Verständigung der Meldebehörden durch die in § 16a Abs. 4 MeldeG genannten Stellen über die sachliche Richtigkeit der Wohnsitzanknüpfung.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 16 Abs. 2 MeldeG)

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

§§ 16, 16a und § 16b Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; Meldegesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 66/2002; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2006.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen/Löschungspflichten (§ 16a Abs. 10 MeldeG).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

04

ZMR-Zahl

1, 2x, 7, 8, 9, 11

05

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1, 2, 4 – 11

06

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2x, 4 – 9, 11

07

Geburtsdatum

1, 2x, 3, 7 – 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

08

Geburtsort, Bundesland, Staat

1, 2x, 3, 7 – 11

09

Familienstand

1 – 3, 7

10

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

11

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

1

12

Geschlecht

1, 2x, 3 – 7, 9, 11

13

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3, 7 – 9

14

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

15

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 9, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

16

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG

1 – 7, 9

17

Adresse der Kontaktstelle gemäß § 19a MeldeG

1 – 4, 7, 9

18

Name des Unterkunftgebers

1, 2

19

Datum der Anmeldung

1 – 3xx, 4, 7, 9

20

Datum der Abmeldung

1 – 3xx, 7, 9

21

Verzogen ins Ausland (Staat), zugezogen vom Ausland (Staat)

1 – 3, 7

22

Grund der Anmeldung

1 – 3

23

Grund der Abmeldung

1 – 3

24

Klärungsinformation (ähnlicher Datensatz eines „Doppelgängers“, Wohnsitzinformation noch zweifelhaft)

1, 2, 7

25

Auskunftssperre gemäß § 18 Abs. 2 MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 2

26

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

27

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. § 17 E-GovG)

 

 

 

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

29

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

30

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

31

ZMR-Zahl

1, 2, 7

32

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

1, 2, 7, 11

33

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

1, 2, 7, 11

34

Geburtsdatum

1 – 3, 7, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

35

Geburtsort, Bundesland

1, 2, 7, 11

36

Staat des Geburtsortes

1 – 3, 7, 11

37

Familienstand

1 – 3, 7

38

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

39

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

1

40

Geschlecht

1, 2, 3, 7, 11

41

Staatsangehörigkeit

1 – 3, 7, 11

42

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

43

Adressen sonstiger Wohnsitze

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

44

Datum der Anmeldung

3xx

45

Datum der Abmeldung

3xx

46

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

1, 2, 7

47

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 7

48

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 7

49

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 7

50

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 7

51

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 7

52

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(§§ 18 Abs. 2a und 16 Abs. 3 MeldeG)

1, 2

53

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

 

 

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (§§ 14 Abs. 2 in Verbindung mit 16 Abs. 6 MeldeG) (Aviso):

54

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

55

ZMR-Zahl

4

56

Vorname(n) und Familienname(n), akademische(r) Grad(e)

4, 11

57

Geburtsdatum

3, 4, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

58

Geburtsort und Geburtsstaat

3, 4, 11

59

Geschlecht

3, 4, 11

60

Staatsangehörigkeit

3, 4, 11

61

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

4, 11

62

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a MeldeG)

4

63

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

4

64

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

4

65

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

66

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

11

67

Familienname(n) vor der ersten Eheschließung

11

 

 

 

Personen, die im Wege eines Änderungszugriffes auf das ZMR Meldedaten überlassen oder Änderungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Familienstandes oder des Geschlechts von Menschen, die im Bundesgebiet gemeldet sind, übermitteln:

68

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (zur Person) (PV)

1 – 7, 9 – 11

69

Vorname(n), Familienname(n), akademische(r) Grad(e) und Titel

---

70

Bezeichnung der Personenstandsbehörde/ Evidenzstelle

1

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 16a MeldeG);
  2. Ziffer 2
    Organe von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes und Sozialversicherungsträger, denen gemäß § 16a Abs. 4 MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde oder auf Verlangen gemäß § 20 Abs. 3 MeldeG (soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist), bei Kennzeichnung mit „x“ über erfolgte Prüfung der Richtigkeit der im ZMR gespeicherten Daten zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit durch Meldebehörden durch Einsicht in Standarddokumente oder auf Verlangen des Betroffenen (§ 17 E-GovG), Übermittlung auf Anfrage an andere Behörden zur Beurteilung einer Vorfrage in einem Verfahren, soweit die Richtigkeit eines Personenstands- oder Staatszugehörigkeitsdatums auch das Meldedatum ist (§ 16a Abs. 4 MeldeG);
  3. Ziffer 3
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“, andere Organe der Bundesstatistik oder nach landesgesetzlichen Vorschriften dazu berufene Organe (§ 16b MeldeG); Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und § 9 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, bei Kennzeichnung mit „xx“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;
  4. Ziffer 4
    Behörden (ersuchende Stellen), die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht haben und die Meldebehörde, die das Ersuchen dem BMI zum regelmäßigen Abgleich mit den im ZMR verarbeiteten Anmeldungen überlassen hat (§ 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 6 MeldeG);
  5. Ziffer 5
    Meldeauskunftswerber (Meldeauskünfte gemäß § 18 Abs. 1 MeldeG, die unter Inanspruchnahme des ZMR erteilt werden; § 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV), BGBl. II Nr. 66/2002);
  6. Ziffer 6
    Personen, denen gemäß § 16a Abs. 5 MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde;
  7. Ziffer 7
    Bundesminister für Inneres (zum Zweck des Datenabgleiches mit von Sicherheitsbehörden geführten Fahndungsevidenzen) gemäß § 16a Abs. 11 MeldeG;
  8. Ziffer 8
    Bundesminister für Inneres zum Zweck der Führung der Gleichsetzungstabelle gemäß § 16b Abs. 1 und 2 MeldeG;
  9. Ziffer 9
    Personen und Institutionen, die Auskünfte aus dem ZMR zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen;
  10. Ziffer 10
    Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (§ 294a Abs. 3 Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);
  11. Ziffer 11
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG.

SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten Zweck der Datenanwendung:

  1. A
    Führung der Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse (für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen) und der Stimmlisten (für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren); Erstellung der Wählerverzeichnisse für Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sowie der Stimmlisten für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften und der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zu beruflichen Interessensvertretungen;
  2. B
    Evidenthaltung der Daten von Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. gemäß § 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), Bundesgesetzblatt Nr. 471, in der geltenden Fassung) sowie
  3. C
    Evidenz der Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU, die in Österreich an den Kommunalwahlen teilnehmen (Unionsbürgerevidenz) durch die Gemeinden (Gemeindeämter);
einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601; Wählerevidenzverordnung 1973, BGBl. Nr. 306; Nationalrats- Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471; Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57; Volksabstimmungsgesetz 1972, BGBl. Nr. 79/1973; Volksbegehrengesetz 1973, BGBl. Nr. 344; Volksbefragungsgesetz 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 356; landesgesetzliche Regelungen über die Durchführung von Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Wahlen zu beruflichen Interessensvertretungen auf Grund bundes- und landesrechtlicher Vorschriften.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

(siehe A.2)

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland:

01

Ordnungsnummer

1 - 7, 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

6

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 9, 11

05

Geburtsjahr

1 - 9, 11

06

Geburtstag und -monat

1, 2, 6 - 9

07

Geschlecht

1 - 7, 9, 11

08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 - 9, 11

09

früherer Hauptwohnsitz

6, 7

10

Regionalwahlkreis

1 - 7

11

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 7, 9

12

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 7, 9, 11

13

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

---

14

Unterstützungserklärung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 und landesrechtlicher Bestimmungen

6, 7

15

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § 40 Abs. 1 NRWO

7

16

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

17

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

3, 5, 7

18

Streichungsvermerk

6

19

neuer Hauptwohnsitz

6, 7

 

 

 

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland:

20

Ordnungsnummer

1 - 7, 9

21

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

22

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

6

23

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 7, 9, 10

24

Geburtsjahr

1 - 7, 9, 10

25

Geburtstag und -monat

1, 2, 6, 7, 9, 10

26

Geschlecht

1 - 7, 9, 10

27

Hauptwohnsitz im Ausland

1 - 7, 9, 10

28

früherer Hauptwohnsitz

6, 7

29

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1 - 7, 9, 10

30

Regionalwahlkreis

1 - 7, 10

31

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 7, 9, 10

32

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 7, 9, 10

33

Beginn und Ende der Eintragung gemäß §§ 2 Abs. 3 und 2a Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973

7

34

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

35

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

3, 5, 7

36

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

---

37

Unterstützungserklärung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 und landesrechtlicher Bestimmungen

6, 7

38

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § 40 Abs. 1 NRWO

7

39

Streichungsvermerk

6

40

Neuer Hauptwohnsitz

6, 7

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Personen, die sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerevidenz überzeugen wollen (§ 3 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973);
  2. Ziffer 2
    Parteien , die in den allgemeinen Vertretungskörpern vertreten sind und deshalb das Recht auf Übermittlung von Daten aus der Wählerevidenz haben (§ 3 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973 und landesgesetzliche Vorschriften);
  3. Ziffer 3
    Parteien, die das Recht auf Abschriften der Wählerverzeichnisse haben (z.B. § 27 NRWO);
  4. Ziffer 4
    Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen herstellen (z.B. gemäß § 25 Abs. 3 NRWO);
  5. Ziffer 5
    Zustellbevollmächtigte Vertreter, die Wahlvorschläge einzubringen beabsichtigen, gemäß § 5 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971;
  6. Ziffer 6
    Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (§§ 2 Abs. 2 und 9 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 5 der Wähler- evidenzverordnung 1973);
  7. Ziffer 7
    Wahlbehörden bzw. Eintragungs- und Einleitungsbehörden (bei Volksbegehren und Volksabstimmungen);
  8. Ziffer 8
    Bürgermeister zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse (§ 5 Abs. 1 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 - GSchG, Bundesgesetzblatt Nr. 256, in der geltenden Fassung); 9              Bundesministerium für Inneres für Zwecke des Wählerevidenzregisters (§ 3 Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973);
  9. Ziffer 10 *
    Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (§ 39 NRWO);
  10. Ziffer 11
    Öffentlichkeit durch Kundmachung in den Häusern (§ 10 Abs. 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 26 NRWO);
  11. Ziffer 12
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe B.2)

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen und vom Wahlrecht ausgeschlossen sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1, 2

05

Geburtsjahr

1, 2

06

Geburtstag und -monat

1, 2

07

Geschlecht

1, 2

08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1, 2

09

Früherer Hauptwohnsitz

1, 2

10

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 (nur bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland)

1, 2

11

Regionalwahlkreis

1, 2

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1, 2

14

Beginn und Ende der Eintragung gemäß § § 2 Abs. 3 und 2a Abs. 4 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1, 2

15

Unterstützung eines Wahlvorschlages z.B. gemäß § 42 Abs. 3 NRWO oder § 7 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

1, 2

16

Unterstützungserklärung z.B. § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973

1, 2

17

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1, 2

18

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2

19

Ausstellung einer Wahlkarte z.B. § 40 Abs. 1 NRWO

1, 2

20

Streichungsvermerk

1, 2

21

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

22

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (§ 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973, § 5 der Wählerevidenzverordnung 1973);
  2. Ziffer 2
    Wahlbehörden zur Entscheidung über das Vorliegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

C. Unionsbürgerevidenz C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe C.2)

Bürger eines anderen Mitgliedstaates der EU, die zur Ausübung des Wahlrechtes bei Kommunalwahlen in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen sind:

01

Ordnungsnummer

1 - 4, 6

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

7

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 6

05

Geburtsjahr

1 - 6

06

Geburtstag und -monat

1 - 4

07

Geschlecht

1 - 6

08

Staatsangehörigkeit

1 - 3

09

Hauptwohnsitz (Wohnanschrift)

1 - 6

10

Früherer Hauptwohnsitz in Österreich

1, 2

11

Regionalwahlkreis

1 - 6

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 6

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 6

14

Unterstützung eines Wahlvorschlages

---

15

Ausstellung einer Wahlkarte

2

16

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1 - 3

17

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2, 4

18

Streichungsvermerk

1

19

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

C.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Unionsbürgerevidenz;
  2. Ziffer 2
    Wahlbehörden, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;
  3. Ziffer 3
    Personen, die sich von der Richtigkeit der Unionsbürgerevidenz überzeugen wollen, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;
  4. Ziffer 4
    Wahlwerbende Parteien, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;
  5. Ziffer 5
    Öffentlichkeit in Form von Anschlägen zur Bekanntgabe einer Wahl und zur Information über den Stand der Unionsbürgerevidenz, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;
  6. Ziffer 6
    Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen, sofern bundes- oder landesrechtlich vorgesehen;
  7. Ziffer 7
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

  1. A
    Führung der automationsunterstützten Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse,
  2. B
    Evidenthaltung der Daten von Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 des Europa-Wählerevidenzgesetzes (EuWEG), Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1996,, in der geltenden Fassung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind durch die Gemeinden (Gemeindeämter);
einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz - EuWEG), BGBl. Nr. 118/1996;

Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung - EuWO), Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur gesetzlichen Verpflichtung zur Streichung aus der Evidenz.

A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe A.2)

In der Europa-Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher sowie sonstige Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich:

01

Ordnungsnummer

1 - 5, 7, 8

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

9

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1 - 8

05

Geschlecht

1 - 8

06

Geburtsjahr

1 - 8

07

Geburtstag und -monat

1 - 4, 8

08

Staatsangehörigkeit

1 - 4, 8

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 - 8

10

Bezugsanschrift / Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 - 3, 8

11

Früherer Hauptwohnsitz

1, 8

12

Regionalwahlkreis

1 - 5, 7, 8

13

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 - 5, 7, 8

14

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 - 5, 7, 8

15

Beginn und Ende der Eintragung gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 - 4, 8

16

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemäß § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will

---

17

Erklärung eines Bürgers eines anderen EU- Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 1 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will und in seinem Heimatstaat das Wahlrecht besitzt

1

18

Hinweis auf die letzte Eintragung im Wählerverzeichnis des Heimatstaates bei Bürgern eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 2 EuWEG

1

19

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1 - 4, 8

20

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

5, 8

21

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß § 28 Abs. 1 EuWO

8

22

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß § 30 EuWO

---

23

Streichungsvermerk

1

24

Neuer Hauptwohnsitz

1, 8

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gemeinde, in die/aus der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß § 2 Abs. 2 EuWEG);
  2. Ziffer 2
    Unionsbürger, die in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen (§ 6 EuWEG);
  3. Ziffer 3
    Parteien, die in den allgemeinen Vertretungskörpern der EU vertreten sind und in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen oder Abschriften/ Kopien herstellen wollen (§ 6 EuWEG);
  4. Ziffer 4
    Bundesministerium für Inneres (im Wege des zuständigen Landes) für Zwecke der Zentralen Europa-Wählerevidenz betreffend Österreicher mit Hauptwohnsitz in einem anderen EUMitgliedstaat und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich (§ 13 Abs. 2 und 5 EuWEG);
  5. Ziffer 5
    Personen, die in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Abschriften herstellen (§ 13 Abs. 3 EuWO);
  6. Ziffer 6
    Öffentlichkeit durch Kundmachung in Häusern, sofern in § 14 EuWO vorgesehen;
  7. Ziffer 7
    Parteien, die zum Zweck der Wahlwerbung Abschriften der Wählerverzeichnisse erhalten (§ 15 Abs. 1 EuWO);
  8. Ziffer 8
    Wahlbehörden (§ 22 Abs. 2 EuWO und §§ 9 ff. EuWEG);
  9. Ziffer 9
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe B.2)

Unionsbürger, die gemäß § 3 Abs. 1 EuWEG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/ Eintragungsdatum

1

04

Vor- und Familienname(n), akad. Grad (Titel)

1, 2

05

Geschlecht

1, 2

06

Geburtsjahr

1, 2

07

Geburtstag und -monat

1, 2

08

Staatsangehörigkeit

1, 2

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1, 2

10

Bezugsanschrift/ Anknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 EuWEG

1, 2

11

Früherer Hauptwohnsitz

1, 2

12

Regionalwahlkreis

1, 2

13

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

14

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1, 2

15

Beginn und Ende der Eintragungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 EuWEG bei Österreichern mit Wohnsitz im Ausland

1, 2

16

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemäß § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 5 EuWEG, dass er die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will

2

17

Erklärung, gemäß § 5 Abs. 1 EuWEG, dass der Betroffene die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten wählen will und in seinem Heimatstaat das Wahlrecht besitzt

1, 2

18

Hinweis auf die letzte Eintragung im Wählerverzeichnis des Heimatstaates bei Bürgern eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß § 5 Abs. 2 EuWEG

1, 2

19

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1, 2

20

Richtigstellungen der Wählerverzeichnisse

1, 2

21

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß § 28 Abs. 1 EuWO

1, 2

22

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß § 30 EuWO

1, 2

23

Streichungsvermerk

1, 2

24

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2

25

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht gemäß § 3 EuWEG (Befristung von - bis)

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gemeinde, in die/aus der der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß § 2 Abs. 2 EuWEG);
  2. Ziffer 2
    Wahlbehörden;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten zum Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961;

Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340; Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997; Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85; Teilpensionsgesetz, BGBl. I Nr. 138/1997; Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993; Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999; ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994; Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991; Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. I Nr. 86/2000;

Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), BGBl. Nr. 215/1967; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978; Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996; Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG), BGBl. Nr. 326/1996; Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (PBVWO), BGBl. II Nr. 147/1998; Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169; Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. II Nr. 340/1998;

Zustimmung der Bewerber.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezugs-/Entgelts-

Empfänger:

 

Identifikation:

 

01

Ordnungszahl(en)

1 – 27

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

12, 19, 29, 35

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 13

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

31

07

Rückführbares bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Organwalter

30, 35

08

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

31

09

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung

1 – 21, 23 – 29, 32, 34

10

Frühere Namen

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27, 29

11

Geburtsdatum

3 – 12, 14, 15, 17 - 21, 22, 23, 24, 26, 29 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24, 26, 29

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21, 26, 29

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21, 24, 26, 29, 34

15

Familienstand

4 – 7, 9, 11, 12, 21

16

Anschrift

3 – 7, 9 – 12, 14, 17, 21, 24, 26

17

Wohnsitz

29 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

29

19

Private Telefonnummer (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

20

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer und Staatsangehörigkeit des (Ehe-)Partners

4 – 7, 9, 12, 21

21

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 – 7, 9, 12, 21

22

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

 

 

 

 

Dienstkarte:

 

23

Dienst- bzw. Personalnummer

22, 23, 35

24

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

25

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

26

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

27

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

 

 

 

 

Vorbildung:

 

28

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

 

 

 

Dienstliche Stellung:

 

29

Amtstitel und Verwendungs-/ Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 12, 15 – 17, 21 – 26, 28, 34

30

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 12, 16, 17, 21, 23, 34

31

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

32

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 12, 17, 21

33

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

34

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

35

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

4, 6 – 9, 11, 12, 14, 15, 21

36

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

37

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

38

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

39

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 12, 17, 21

40

Art der Verwendung / der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 – 9, 12, 13, 15 – 21, 28

41

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 – 27, 34

42

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

19

43

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 26, 28, 34

44

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 26, 28, 34

45

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 12, 21

46

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

47

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

48

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

49

Sicherheitsüberprüfung (falls erforderlich), Verlässlichkeitsprüfung (falls erforderlich)

---

50

Nebentätigkeit

7, 12, 21, 24

51

Nebenbeschäftigung

7, 21, 24

 

 

 

 

Arbeitszeit:

 

52

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 12

53

Arbeitszeiterfassung

6

54

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 12, 21

55

Krankenhausaufenthalt gemäß § 58 B-KUVG

33

56

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

57

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 12, 21

58

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 12, 21

59

Gründe sonstiger Abwesenheiten wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 12, 21, 26

60

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

61

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

62

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

63

Daten zu Dienstreisen

12

 

 

 

 

Personalentwicklung:

 

64

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

 

 

 

Besoldungsrechtliche Stellung:

 

65

Sozialversicherungsnummer

3 – 7, 9 – 14, 19 – 21, 27

66

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 – 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

67

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 – 3, 11, 12, 21

68

Änderungsgrund für Geldleistungen

12

69

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 12, 17, 21

70

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 21

71

Betriebliche Vorsorge:

 

BVK-Leitzahl

4, 5, 27

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 27

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 27

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 27

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

27

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

27

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 27

72

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

5 – 7, 21

73

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)

4 – 7, 11 – 13, 21

74

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

75

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 21

76

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

77

Bankverbindung (Postscheckkonto, Girokonto, Bankleitzahl)

1, 6, 7, 21

78

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle) (soweit erforderlich)

12

79

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG)

24

 

 

 

 

Nebengebühren:

 

80

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

 

 

 

 

Sonstiges:

 

81

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und -behelfe

---

82

Verfahrensdaten

---

 

 

 

Bewerber:

83

Ordnungszahl(en)

---

84

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

85

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

86

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

87

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

88

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

89

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

90

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

91

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

92

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

93

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

94

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

95

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

96

Sprachkenntnisse

---

97

Spezielle Berufserfordernisse

---

98

Testergebnisse

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;
  2. Ziffer 2
    Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;
  3. Ziffer 3
    Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;
  4. Ziffer 4
    Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
  5. Ziffer 5
    Finanzämter;
  6. Ziffer 6
    Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);
  7. Ziffer 7
    Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;
  8. Ziffer 8
    Alle Beamten und Personalvertreter (gemäß § 9 Abs. 3 lit. i PVG) der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses nach § 9 Abs. 3 BDG 1979;
  9. Ziffer 9
    Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insbesondere §§ 9, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des ArbVG, insbesondere §§ 89 und 98 ff, vorliegen;
  10. Ziffer 10
    Mitversicherte;
  11. Ziffer 11
    Pensionskassen;
  12. Ziffer 12
    Bundeskanzleramt in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß § 280 BDG 1979, § 171 GehG und § 96 VBG;
  13. Ziffer 13
    Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);
  14. Ziffer 14
    Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);
  15. Ziffer 15
    Wahlausschüsse, insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß § 14 BRWO 1974;
  16. Ziffer 16
    Personen, die gemäß § 7 Abs. 8 BMG in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;
  17. Ziffer 17
    Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;
  18. Ziffer 18
    Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG;
  19. Ziffer 19
    Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;
  20. Ziffer 20
    Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 ÄrzteG 1998, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 AKWO);
  21. Ziffer 21
    Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß § 9 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), Bundesgesetzblatt Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß § 79 Abs. 3 AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß §§ 87 Abs. 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß §§ 96 ff BDG 1979);
  22. Ziffer 22
    Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;
  23. Ziffer 23
    Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;
  24. Ziffer 24
    Rechnungshof z.B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG;
  25. Ziffer 25
    Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;
  26. Ziffer 26
    Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
  27. Ziffer 27
    Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
  28. Ziffer 28 *
    Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;
  29. Ziffer 29
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;
  30. Ziffer 30
    Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten;
  31. Ziffer 31
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“;
  32. Ziffer 32
    Betrauung mit einer Funktion (§§ 10 Abs. 2 und 15 Abs. 4 AusG, §§ 32 Abs. 7, 49 Abs. 9 und 180 Abs. 3 und 4 RStDG);
  33. Ziffer 33
    Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG;
  34. Ziffer 34
    Bundeskanzleramt zum Zwecke der Veröffentlichung im Internet;
  35. Ziffer 35
    Bundeskanzleramt zur Aktualisierung interner elektronischer Verzeichnisdienste.

SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber Zweck der Datenanwendung:

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986; Bundeshaushaltsverordnung 2009 (BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008; Verordnungen und Richtlinien zum BHG; Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien - RIM) entsprechend § 58 Abs. 5 BHG (Erlass des BMF mit Rundschreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54); sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbstverwaltungskörper.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lieferanten bzw. Abgeber, Empfänger aus Sachgüteraustausch, Abnehmer von ausgeschiedenem Inventar, Einbringer von Fremdinventar, Empfänger bzw. Nutzer von Inventar:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1 – 3

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (römisch VV)

1 – 3

03

Geschlecht

3

04

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

05

Geburtsort und Geburtsstaat

3

06

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

07

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

08

Staatsangehörigkeit

3

09

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

10

Personalnummer

1, 2

11

Gliederungseinheit (Inventarkennzahlen)

1, 2

12

Buchungskreis

1, 2

13

Kostenstelle (Dienststelle)

1, 2

14

Bewertungen und Mengen

1, 2

15

Datumsangaben (Buchungsdatum, Rechnungsdatum, Inbetriebnahmedatum)

1, 2

16

Daten zum Inventarstück (Zubehör ja/nein, Seriennummer, Geschäftszahlen, Beschreibung u.ä.)

1, 2

 

 

 

Kontaktperson beim Lieferanten, Empfänger oder Abnehmer:

17

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung

1 – 3

18

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (römisch VV)

1 – 3

19

Geschlecht

3

20

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

21

Geburtsort und Geburtsstaat

3

22

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

23

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

24

Staatsangehörigkeit

3

25

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

26

Anschrift

1, 2

27

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Buchhaltung zur Mitwirkung bei der Inventarüberprüfung gemäß § 16 in Verbindung mit § 105 Abs. 7 Z 3 BHV 2009 bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeindedienststellen;
  2. Ziffer 2
    Beteiligte Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sachgüteraustausches des Bundes gemäß § 58 Abs. 4 BHG bzw. beteiligte Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sachgüteraustausch;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302, Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296, Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172, Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1969,, Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1967,,

Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992), BGBl. Nr. 422, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1967,, Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972), BGBl. Nr. 440, Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221 und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Eltern- Karenzurlaubsgesetz (EKUG), Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1989, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Karenzurlaubsgeldgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 359 aus 1974, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. römisch eins Nr. 64/1997; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319, Bazillenausscheidergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1945,, Tuberkulosegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezugs-/Entgeltsempfänger:

01

Ordnungszahl

1 – 25

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1 - 27

03

Vor- und Familienname, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 19, 21 - 26

04

Frühere Namen

4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25

05

Geburtsdatum

3 – 11, 13 - 19, 22, 24

06

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24

07

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24

08

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24

09

Familienstand

4 – 7, 9, 11, 19

10

Anschrift

3 - 7, 9 - 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24

11

Sozialversicherungsnummer

3 - 7, 9 - 13, 17 - 19, 25

12

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung, Sozialversicherungs-nummer des (Ehe-)Partners

4 – 7, 9, 19

13

Vor- und Familienname, akad. Grad/ Standesbezeichnung, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder

4 – 7, 9, 19

14

Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 14, 15, 19 - 24, 26

15

Vorbildung

6, 7, 9, 15, 19

16

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 15, 19, 21

17

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 15, 19

18

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 15, 19

19

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 19

20

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 19

21

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

4, 6 – 9, 11, 13, 14, 19

22

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses / der Funktion

6, 7, 9, 11, 16, 19

23

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 16

24

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 15, 19

25

Art der Verwendung / der Funktion

1, 6 - 9, 12, 14 - 19, 26

26

Weitere Dienstbehörden / Personalstellen

17

27

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 24, 26

28

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 24, 26

29

Daten zur Arbeitszeit (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich)

6

30

Arbeitsplatzkennzeichnung

6, 7, 9, 19

31

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 19

32

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 15, 19

33

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen)

6, 7, 9, 13, 14, 19

34

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 19

35

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 19, 24

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

37

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 19

38

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 19

39

Gründe sonstiger Abwesenheiten wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 19, 24

40

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 16

41

Dienstliche Ausbildung

6, 7, 9, 15, 17 - 19

42

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 18, 19, 22, 24

43

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Familienbeihilfe)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 17,

44

Bezugszettel(-daten)

1 – 3, 11, 19

45

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 15, 19

46

Mitarbeitervorsorge:

MVK-Leitzahl

4, 5, 25

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 25

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme)

4, 5, 25

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 25

Eingezahlter Betrag an MV

4, 5, 25

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 25

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

25

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

25

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

25

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 25

47

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 19

48

Daten zur Krankenscheinverwaltung

4

49

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

5 – 7, 19

50

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer)

4 – 7, 11, 12, 19

51

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 24

52

Forderungen an den Bezugsempfänger

3, 19

53

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 19, 22

54

Bankverbindung (Postscheckkonto, Girokonto, Bankleitzahl)

1, 6, 7, 19

55

Dienstnummer

20, 21

56

Lichtbild des Betroffenen

20, 21, 23

57

Gültigkeit der Dienstkarte

20, 21

58

Grund und Datum der Ausfertigung der Dienst- karte, des Dienstausweises oder des Lichtbildes

---

59

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und –behelfe

---

60

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, idgF., Bazillenausscheidergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1945, idgF., Tuberkulosegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968, idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

61

Nebenbeschäftigung / Nebentätigkeit

7, 19, 22

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;
  2. Ziffer 2
    Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;
  3. Ziffer 3
    Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;
  4. Ziffer 4
    Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
  5. Ziffer 5
    Finanzämter;
  6. Ziffer 6
    Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);
  7. Ziffer 7
    Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;
  8. Ziffer 8
    Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;
  9. Ziffer 9
    Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;
  10. Ziffer 10
    Mitversicherte;
  11. Ziffer 11
    Pensionskassen;
  12. Ziffer 12
    Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);
  13. Ziffer 13
    Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß § § 8 und 8a BEinstG;
  14. Ziffer 14
    Wahlausschüsse, und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;
  15. Ziffer 15
    Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;
  16. Ziffer 16
    Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;
  17. Ziffer 17
    Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;
  18. Ziffer 18
    Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der Arbeiterkammer-Wahlordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,);
  19. Ziffer 19
    Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);
  20. Ziffer 20
    Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;
  21. Ziffer 21
    Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;
  22. Ziffer 22
    Rechnungshof gemäß Artikel eins, § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. römisch eins Nr. 64/1997;
  23. Ziffer 23
    Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;
  24. Ziffer 24
    Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
  25. Ziffer 25
    Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;
  26. Ziffer 26 *
    Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;
  27. Ziffer 27
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer,

1 - 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

05

Staatsbürgerschaft

3 - 5, 7

06

Anschriften

1 - 9

07

Telefon-, Faxnummern und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

09

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

10

Firmenbuchdaten

1 - 9

11

Auszeichnungen

1 - 9

12

Veröffentlichte Insolvenzdaten

1 - 9

13

Daten betreffend Umlagen, Eintragungsgebühren und Sonderleistungen einschließlich Berechnungsgrundlage

1, 3, 5, 6

14

Geburts- und Sterbedaten bei natürlichen Personen

1 - 9

15

Bankverbindung

1, 3, 5, 6

16

Mahndaten

1, 3, 5

17

Daten zu den Kammerwahlen (z.B. Stichtage, Wahlberechtigung, Nominierung, Wahlvorschläge)

1, 7

18

Daten über Kontakte mit dem Mitglied

1

19

Daten zur Verwaltung von freiwilligen Unterstützungszahlungen der Kammergliederungen an die Mitglieder bzw. deren Angehörige (z.B. Einkommensverhältnisse, Antragsgründe, Leistungsdaten, Bankverbindung)

1, 3, 4, 5, 6

20

UID-Nummer

1 - 9

21

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied oder ehemaligen Mitglied:

22

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1 - 9

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

24

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds

1 - 9

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

26

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

(gewerberechtlicher) Geschäftsführer, auch Filialgeschäftsführer, nominierte, bestellte und ausgeschiedene Geschäftsführer:

27

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

29

Staatsbürgerschaft

1 - 9

30

Anschrift

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

33

Daten zu Insolvenzen des Betroffenen als Unternehmer zur Prüfung, ob der Betroffene als Geschäftsführer bestellt werden darf

1 - 9

34

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

35

Geschäftsführungsdaten (z. B. Nachsicht von Voraussetzungen der Ausübung gemäß §§ 26-28 GewO, Anerkennung gemäß § 373a ff GewO, Stellung im Unternehmen, Datum und Umfang der Vertretungsbefugnis)

1 - 9

36

Auszeichnungen

1 - 9

37

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Funktionäre und ehemalige Funktionäre:

38

Ordnungsnummer

1 - 9

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

40

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

41

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

42

Staatsbürgerschaft

1 - 9

43

Anschriften

1 - 9

44

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

45

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

46

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

47

Firmenbuchdaten

1 - 9

48

Auszeichnungen

1 - 9

49

Sozialversicherungsdaten, sofern für die Eigenschaft als Funktionär relevant

1

50

Daten zum Verlust der Funktion gemäß § 53 WKG

1

51

Umlagedaten

1, 3, 5, 6

52

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

53

Bankverbindung

1, 6

54

Mahndaten

1, 3, 5, 6

55

Daten zum Wahlrecht, insbesondere Ausschluss wegen InsolvenZ gemäß §§ 73 WKG

1, 7

56

Daten über Kontakte mit dem Funktionär

1

57

Funktionsdaten

1 - 9

58

Laufbahndaten (als Funktionär)

1 - 9

59

Aufwandsentschädigungen

1, 3 - 6

60

Wählergruppenzugehörigkeit

1 - 4, 7, 9

61

UID-Nummer

1 - 9

62

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Funktionär:

63

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht

1 - 9

64

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

65

Funktion am ArbeitsplatZ des Funktionärs

1 - 9

66

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

67

Korrespondenzsprache

1 - 9

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins, *
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;
  2. Ziffer 2 *
    Wirtschaftskammermitglieder;
  3. Ziffer 3
    Gerichte und Verwaltungsbehörden;
  4. Ziffer 4
    Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben (z. B. Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);
  5. Ziffer 5 *
    Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);
  6. Ziffer 6 *
    Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  7. Ziffer 7
    Wirtschaftskammer-Wählergruppen;
  8. Ziffer 8
    Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen und Ordnung (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);
  9. Ziffer 9 *
    Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient;
  10. Ziffer 10
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Mitgliedsnummer

1, 2

04

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung, Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Geburtsdatum

1, 2

07

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

08

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

09

Ladungsanschrift

1, 2

10

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

11

Korrespondenzsprache

1, 2

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied:

12

Ordnungsnummer

1, 2

13

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

14

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

15

Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers als Dienstgeber

1, 2

16

Staatsbürgerschaft

1, 2

17

Geburtsdatum

1, 2

18

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

19

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

20

Ladungsanschrift

1, 2

21

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

22

Korrespondenzsprache

1, 2

 

 

 

Mitarbeiter der Wirtschaftskammern:

23

Ordnungsnummer

1, 2

24

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-PV)

3

25

Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

26

Bezeichnung des entsendenden Rechtsträgers

1, 2

27

Staatsbürgerschaft

1, 2

28

Geburtsdatum

1, 2

29

Wohnanschrift

1, 2

30

Ladungsanschrift

1, 2

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;
  2. Ziffer 2
    Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (z.B. Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder, künftige Mitgliedern und Interessenten:

01

Ordnungsnummer

1 - 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

05

Staatsbürgerschaft

1 - 9

06

Anschrift

1 - 9

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 6, 9

09

Firmenbuchdaten

1 - 9

10

Sozialversicherungsdaten zur Prüfung der Berechtigung eines Anspruchs auf Förderung

1 - 9

11

UID-Nummer

1, 8

12

Geburts- und Sterbedaten, sofern zur Verwaltung von Leistungen der Kammern erforderlich

1, 2, 3, 6, 9

13

Bankverbindung

6, 7, 9

14

Daten zu Leistungen der Kammern und Verrechnung

1 - 4, 6, 8, 9

15

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7, 8, 9

16

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

2, 3, 6, 8

17

Mahndaten

4, 6, 8

18

Daten zur Zufriedenheit des Betroffenen mit der erbrachten Leistung

1

19

Export- und Importdaten (Daten zur Aussenhandelsinformation)

1 - 3

20

Unternehmensanbieterdaten

1 - 3, 5, 7

21

Unternehmensnachfragerdaten

1 - 3, 5, 7

22

Ausbildungs- und Berufsdaten

1 - 3, 8, 9

23

Internatskostenbeitrag

1, 5, 7, 8

24

Lehrlingsnummer

1, 5, 7, 8

25

Studenten-, Schüler- und Ausbildungsbeihilfen

1, 7

26

Daten über Gründungsberatung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 1999,

1, 4

27

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied, künftigen Mitglied und Interessenten:

28

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht

1 - 9

29

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

30

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds, künftigen Mitglieds und Interessenten

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende Personen innerhalb der WKO:

33

Name und Personalnummer des Sachbearbeiters bzw. zuständigen Funktionärs, Anrede/Geschlecht

1 - 6, 8

34

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

35

Funktionen und Aufgabenstellung in der WKO

8

36

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

37

Besondere Qualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse)

1, 2, 3, 8

 

 

 

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende natürliche und juristische Personen oder sonstige Rechtsträger außerhalb der WKO:

38

Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Bezeichnung der Organisation bzw. des Rechtsträgers

1 - 8

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

40

Anschrift

1 - 8

41

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

42

Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung

1, 2, 3, 5, 7

43

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1

44

Leistungsprofil

1

45

Ausbildungs- und Qualifikationsdaten

1 - 3

46

Angaben über Lieferungen/Leistungen

1 - 3

47

Umsatz, Salden

4, 7

48

Bankverbindung

6, 7

49

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7

50

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

6

51

Mahndaten

4, 6, 8

52

Erfolgskontrolldaten

1

53

Korrespondenzsprache

1 - 8

54

UID-Nummer

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;
  2. Ziffer 2 *
    Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;
  3. Ziffer 3 *
    Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);
  4. Ziffer 4
    Gerichte und Verwaltungsbehörden;
  5. Ziffer 5
    Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer Aufgaben;
  6. Ziffer 6 *
    Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;
  7. Ziffer 7 *
    Geld- und Kreditinstitute;
  8. Ziffer 8 *
    Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden;
  9. Ziffer 9
    Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von Förderungsmaßnahmen;
  10. Ziffer 10
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Wehrpflichtige Mitarbeiter von Wirtschaftskammermitgliedern:

01

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Anschrift

1, 2

04

Geburtsdatum

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Firmenwortlaut und Anschrift des Arbeitgebers

1, 2

08

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, des Arbeitgebers

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

09

Unternehmensdaten einschließlich Berechtigungsdaten des Arbeitgebers

1, 2

10

Kammermitgliedsnummer des Arbeitgebers

1, 2

11

Befreiungsspezifische Daten

1, 2

12

Stellungsdaten bzw Zivildienstdaten

1, 2

13

Befreiungsansuchensdaten

1, 2

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Militärkommando;
  2. Ziffer 2
    Bundesministerium für Inneres;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lehrberechtigte:

01

Ordnungsnummer

1

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1

04

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1, 3, 4

05

Staatsbürgerschaft

1, 3, 4

06

Anschrift

1, 3, 4

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1, 3, 4

09

Ausbildungsstätte

1, 3, 4

10

Firmenbuchdaten

1, 3, 4

11

Ausbilder bzw Ausbildungsleiter (Name, Qualifikation)

1, 3, 4

12

Lehrberufsnummer

1, 3, 4

13

Lehrstellenangebot

1, 3, 4

Lehrstellensuchende:

14

Vor-, Familienname, Anrede/Geschlecht

1, 2, 4

15

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

16

Staatsbürgerschaft

1, 2, 4

17

Anschrift

1, 2, 4

18

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

19

Lehrstellenwunsch

1, 2, 4

20

Ausbildung, spezielle Fertigkeiten und Begabungen

1, 2, 4

Gesetzlicher Vertreter des Lehrstellensuchenden:

21

Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

2, 4

22

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

23

Staatsbürgerschaft

2, 4

24

Anschrift

2, 4

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
  2. Ziffer 2
    Lehrberechtigter;
  3. Ziffer 3
    Lehrstellensuchender;
  4. Ziffer 4
    Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen;
  5. Ziffer 5
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und sonstige Arbeitgeberbetriebe:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-AS) Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

3

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1, 2

04

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1, 2

05

Adresse

1, 2

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Ansprechpartner

1, 2

08

UID Nummer

1, 2

09

UBR Nummer

1, 2

10

Firmenbuchnummer

1, 2

11

ÖNACE-Nummer

1, 2

12

Kontonummer des Arbeitgebers bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger

1, 2

13

Art der Tätigkeit und Leistungsprogramm

1, 2

14

Leistungsdaten, Erträge und Erlöse

1, 2

15

Exporte, Importe

1, 2

16

Daten über Aufwendungen und Ausgaben

1, 2

17

Daten über Investitionen

1, 2

18

Daten über Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnnebenkosten und Bemessungsgrundlage

1, 2

19

Daten über Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsvolumen

1, 2

20

Daten der Betriebsausstattung

1, 2

21

Standortfaktoren

1, 2

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
  2. Ziffer 2
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich”;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

eigene Kunden; Interessenten, die an den Auftraggeber selbst herangetreten sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

1, 2

03

Anrede/Geschlecht

1

04

Anschrift

1, 2

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

06

Sperrkennzeichen für Werbeaktionen des Auftraggebers

---

07

Untersagung der Übermittlung der Daten an Adressverlage

---

08

Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung

1, 2

09

Firmenbuchdaten

---

10

Korrespondenzsprache, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

---

11

Geburtsdatum, wenn vom Betroffenen angegeben

1

12

Familienstand, wenn vom Betroffenen angegeben

---

13

Nachfrageinteressen (auf Grund bisherigen Nachfrageverhaltens oder eigener Angaben des Kunden gegenüber dem Auftraggeber)

---

14

Kaufkraftklassifizierung

---

15

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus etc.)

---

16

Kaufverhalten (FrequenZ und Volumen)

2

17

Sonstiges Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

18

Bonus- und sonstige Vorteilsdaten, die sich aus der Kunden- oder Interessenteneigenschaft ergeben

---

 

 

 

Kontaktpersonen beim Kunden oder Interessenten:

19

Ordnungsnummer

---

20

Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) bzw. Bezeichnung

---

21

Zugehöriger Kunde oder Interessent (Bezeichnung und Anschrift)

---

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

23

Korrespondenzsprache

---

24

Funktion oder betreutes Aufgabengebiet beim Kunden oder Interessenten

---

25

Geburtstag, Familienstand und dgl., soweit die Verwendung vom Betroffenen für Zwecke der Kontaktpflege gestattet wird

---

26

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus, etc.)

---

 

 

 

potenzielle Interessenten, deren Adressen von Adressverlagen zugekauft (gemietet) oder selbst ermittelt wurden:

27

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

28

Anschrift

---

29

Öffentlich zugängliche Daten, soweit diese für den Werbezweck relevant sind

---

30

Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessentenklasse

---

31

Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 151 GewO 1994;
  2. Ziffer 2
    Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem ”Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz” durch Bezirksverwaltungs- behörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

römisch IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967; Zulassungsstellenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 1998,

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Antragsteller/ Zulassungsbesitzer/ Bewilligungsinhaber:

01

Name (akad. Grad) / Bezeichnung

1 - 8

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik (VT)

9

03

Geschlecht

1 - 6, 8

04

Geburtsdatum

1 - 6, 8

05

Beruf

1 - 6, 8

06

Art des Betriebes

1 - 6, 8

07

Firmenbuchnummer

1 - 6, 8

08

Anschrift

1 - 8

09

Kategorie der Zulassung/Bewilligung

1 - 6, 8

10

Daten der Zulassung/Bewilligung

1 - 6, 8

11

Rechtliche und technische Fahrzeugdaten

1 - 6, 8

12

Zugewiesenes behördliches Kennzeichen

1 - 8

13

Status der Kennzeichentafeln

1, 2, 6, 8

14

Daten zur Haftpflichtversicherung:

  • Strichaufzählung
    Name/Bezeichnung des Haftpflichtversicherers, Versicherungskennzahl
  • Strichaufzählung
    Polizzen-/ Versicherungsbestätigungsnummer sowie Austellungs- und Gültigkeitsdatum

1, 2, 6 - 8

15

Kosten und Gebühren der Zulassung/Bewilligung

1, 2, 8

16

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1 - 6, 8

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem: Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem römisch IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;
  2. Ziffer 2
    Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;
  3. Ziffer 3
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich”, gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;
  4. Ziffer 4
    Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;
  5. Ziffer 5
    gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;
  6. Ziffer 6
    Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;
  7. Ziffer 7
    Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;
  8. Ziffer 8
    Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967;
  9. Ziffer 9
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation gemäß § 51 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, und §§ 19 und 57 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005; Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Verarbeitung und Übermittlung von Daten beruflich strahlenexponierter Personen aus ärztlichen Untersuchungen.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit, wie ÄrzteG 1998; ZÄG; Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG), BGBl. Nr. 472; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bundes-Berichtspflichtengesetz (Art. 30 des Verwaltungsreformgesetz 2001), BGBl. I Nr. 65/2002;

Bestimmungen über die Meldung von Ergebnissen sowie der Abrechnung ärztlicher Untersuchungen, wie Strahlenschutzgesetz (StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969; Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV), BGBl. II Nr. 191/2006; Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV), BGBl. II Nr. 2/2008; Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal (FlPStrSchV), BGBl. II Nr. 235/2006; Interventionsverordnung (IntV), BGBl. II Nr. 145/2007;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186; AIDS-Gesetz 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136; 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 bzw. § 19 Abs. 3 ZÄG mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten (auch Probanden und beruflich strahlenexponierte Personen, die einer ärztlichen Untersuchung unterzogen wurden):

01

Patientennummer, Protokollnummer

1 – 8

02

Vor- und Familienname, frühere Namen, akad. Grad/Titel

1 – 9

03

Anschrift

1 – 8

04

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

05

Geburtsdatum, Geburtsort

1 – 9, 11 (Geburtsort nur bei Ausländern)

06

Staatsbürgerschaft

1, 6, 7, 9

07

Geschlecht

1 – 9

08

Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen

---

09

Sozialversicherungsnummer

1 – 9, 11

10

Sozialversicherungsträger

1 – 4, 7, 8

11

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesondere der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten)

1 – 4, 7, 8

12

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 – 4, 7, 8

13

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers/Luftfahrzeugbetreibers/des gemäß NatStrV Verpflichteten/der verantwortlichen Person gemäß IntV

7, 9, 11

14

Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer usw.)

1 – 4, 8

15

Daten sonstiger Kostenträger

1 – 4, 8, 9

16

Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger

1 – 4, 8

17

Art des Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer/selbständig und unfallversichert/selbständig und nicht unfallversichert, auch Ordensangehörige/Student)

1, 9

18

Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeitpunkt und Art)

1, 2, 7, 8

19

Anlass für die Untersuchung (Eignungs-, Kontroll-, Sofort-, Enduntersuchung)

7, 9, 11

20

Veranlasser der Untersuchung (Bewilligungsinhaber, Arbeitgeber, Behörde)

---

21

Datum der Untersuchung

1, 9 – 11

22

Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten

---

23

Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung

3 – 8

24

Besondere Risikofaktoren, z.B. Allergien, tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition, ausgeübte Tätigkeit, Kategorie A/B/andere

1, 3 – 9, 11

25

Daten zu Impfungen

3 – 8

26

Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde

3 – 5, 7, 8

27

Angaben zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung (Familien- und Eigenanamnese; Berufsanamnese auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitsvorgänge und -bedingungen; allgemeine klinische Untersuchung; Laboruntersuchungen; weitere Teiluntersuchungen)

1 (beim zuständigen Träger der Unfallversicherung gemäß § 37 Abs. 3 AllgStrSchV nur die Angaben über weitere Untersuchungen wie Labor etc.)

28

Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung

3 – 8

29

Gutachtliche Äußerungen des Auftraggebers (z.B. gegenüber Arbeitgeber)

6

30

Gesundheitliche Beurteilung (Ergebnis der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung/Kontrolluntersuchung), Zeugnisse im Sinne des § 36 AllgStrSchV

7, 9, 10

31

Krankheitsverlauf

3 – 8

32

Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare)

7

33

Information an Patienten

3, 4, 8

34

Daten zur Zuweisung an Fachärzte, Labors usw.

1 – 4, 8

35

Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen

1 – 4, 8

36

Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,

1 – 4, 8

37

Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

1 – 4, 8

38

Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen

1 – 4, 8, 9

39

Gebührenbefreiungen

1 – 4, 8

40

Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit

6, 8

 

 

 

Arbeitgeber (auch Bewilligungsinhaber):

41

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 – 4, 7, 8

42

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers

7, 9

 

 

 

Kontaktperson (nach Angabe des Patienten oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden:

43

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel

---

44

Anschrift

---

45

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

46

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;
  2. Ziffer 2 *
    Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;
  3. Ziffer 3 *
    andere Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;
  4. Ziffer 4 *
    Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten Untersuchungen vornehmen;
  5. Ziffer 5 *
    Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;
  6. Ziffer 6
    Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;
  7. Ziffer 7
    Zuständige Behörde und zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten, z.B. nach § 54 ÄrzteG 1998, §§ 21 und 57 ZÄG, gemäß § 363 Abs. 2 ASVG oder gemäß § 32 Abs. 5 StrSchG bzw. § 37 AllgStrSchV usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;
  8. Ziffer 8 *
    Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;
  9. Ziffer 9 *
    Zentrales Dosisregister, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß §§ 32 Abs. 5, 35a und 35e StrSchG bzw. §§ 37 Abs. 3, 92 Abs. 2 und Anlage 5 lit. A und C AllgStrSchV;
  10. Ziffer 10 *
    Bewilligungsinhaber gemäß § 2 Abs. 4 StrSchG, Luftfahrzeugbetreiber gemäß FlPStrSchV, gemäß NatStrV Verpflichteter oder verantwortliche Person gemäß IntV;
  11. Ziffer 11 *
    Strahlenschutzrechtliche Bewilligungsbehörde, wenn keine Meldepflicht des Arztes vorliegt (z.B. § 36 Abs. 4 AllgStrSchV).

SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler und Studierenden für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg. cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“); Überprüfung bzw. Richtigstellung der Datensätze und nicht-rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer bzw. des Ersatzkennzeichens im jeweiligen DatensatZ durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“, sodass eine Bildungsevidenz-Kennzahl (BEKZ) gewonnen wird;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

  1. Ziffer eins
    Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002;
  2. Ziffer 2
    Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Schüler, Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

01

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

04

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

05

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

06

Geburtsort und Geburtsstaat

3

07

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

08

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

09

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)

10

Geschlecht

1, 2x, 3

11

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

12

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

13

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

14

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort

1, 2x

15

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

16

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

17

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

 

 

 

Schüler und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

19

Die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

20

Religionsbekenntnis

---

21

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

22

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

1, 2x

23

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

1, 2x

24

Schulkennzahl

1, 2x

25

Schulformkennzahl

1, 2x

26

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

27

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

28

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

29

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

30

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

31

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

32

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1)

1, 2x

33

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

34

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

35

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

36

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

 

 

Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

37

Matrikelnummer

1, 2x

38

Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen

1, 2x

39

Verliehene und allfällige weitere akademische Grade

1

40

Beitragsstatus gemäß §§ 69 und 71 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006

1

41

Schulform und Datum der allgemeinen Universitätsreife

1, 2x

42

Zusatzprüfungen

---

43

Allfällige Befristung der Zulassung

---

44

Fortsetzung des Studiums und Zulassungsstatus

1, 2x

45

Beteiligung an internationalen Mobilitätsprogrammen

1

46

Prüfungsdaten im Umfang der Prüfungsprotokolle einschließlich Studienberechtigungsprüfung

---

47

Vollständige Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Prüfung, die zwar einen Studienabschnitt, nicht aber das gesamte Studium abschließt (samt Datum)

1

 

 

 

Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, (einschließlich § 8c des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,), an Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und g des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

48

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

49

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Bildung und Forschung (BF)

3

50

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

51

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

52

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

53

Geburtsort und Geburtsstaat

3

54

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

55

Sozialversicherungsnummer

1, 2x, 3

56

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

57

Geschlecht

1, 2x, 3

58

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

59

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

60

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

61

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

62

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

3

63

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

64

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

65

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

66

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

67

Schulkennzahl

1, 2x

68

Schulformkennzahl

1, 2x

69

Schulstufe

1, 2x

70

Art der Externistenprüfung

1, 2x

71

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

1, 2x

72

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

73

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

 

 

Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76, vom Besuch der Berufsschule gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder vom Schulbesuch gemäß § 15 des Schul-pflichtgesetzes 1985 befreit sind:

74

Vor- und Familienname, akad. Grad

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

75

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

76

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

77

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

78

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

79

Geburtsort und Geburtsstaat

3

80

Familienname vor der ersten Eheschließung

3

81

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

82

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

83

Geschlecht

1, 2x, 3

84

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

85

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

86

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

87

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

88

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

89

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

90

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

91

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

92

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

93

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

94

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

95

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

96

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

97

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

98

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

99

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe römisch eins)

1, 2x

100

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

101

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

102

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

103

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

104

Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch

1, 2x

105

Ersatzart der Schulpflicht

1, 2x

106

Schuljahr

1, 2x

107

Datum des Endes der Schulersatzpflicht

1, 2x

 

 

 

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch den Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

108

Bezeichnung

1, 2x

109

Anschrift

1, 2x

110

Rechtsnatur

1, 2x

111

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

1, 2x

112

Personalaufwand (gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung)

1, 2x

113

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

1

114

Anzahl der Pensionierungen

1

 

 

 

Erhalter von Bildungs-einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird):

115

Bezeichnung

1, 2x

116

Anschrift

1, 2x

117

Rechtsnatur

1, 2x

118

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

1, 2x

119

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
  2. Ziffer 2
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister);
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 1934, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999, (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. römisch eins Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 5 der Anlage römisch IV a des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1, 2

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1, 2

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1, 2

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1, 2

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1, 2

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1, 2

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1, 2

08

Rezeptabgabedatum

1, 2

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1, 2

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung)

1, 2

11

Chefärztliche Genehmigung

1, 2

12

Rezeptgebührenbefreiung

1, 2

13

Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte

1, 2

14

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1, 2

15

Mehrwertsteuersatz

1, 2

16

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1, 2

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden:

17

Kurzbezeichnung

1

18

Krankenkassennummer

1

19

Versichertengruppennummer

1

20

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

21

Rezeptanzahl

1

22

Rezeptgebühren

1

23

Taxbeträge + MWSt

1

24

Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und § 5 Gehaltskassengesetz;
  2. Ziffer 2
    Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß § 5 der Anlage römisch IV a des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel (§ 137 ASVG, § 93 GSVG, § 87 BSVG, § 65 B- KUVG) mit den Sozialversicherungsträgern durch Gewerbetreibende (insbesondere Augenoptiker, Kontaklinsenoptiker, Gehörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955, (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1978,, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 349 Abs. 3 ASVG).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Gleitsichtbrillen)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer des verordneten/abgegebenen Heilbehelfs/Hilfsmittels

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

 

 

 

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel an Kunden abgegeben werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, §§ 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste gemäß § 7 Abs. 3 MTD-Gesetz (§ 135 Abs. 1 Z 1 ASVG)

Verrechnung der aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderlichen diagnostischen Leistungen durch klinische Psychologen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG)

Verrechnung psychotherapeutischer Behandlungen durch Personen, die gemäß § 11 des Psychotherapiegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 361 aus 1990, zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1978,, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt 200 aus 1967,,

Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 3 ASVG, oder für den Träger der Krankenversicherung vom Hauptverband abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen klinischen Psychologen bzw. freiberuflichen Psychotherapeuten gemäß § 349 Abs. 2 ASVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden oder verordneten Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von Ärzten, denen eine Behandlung oder diagnostische Leistung verordnet wurde:

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer der verordneten Leistung/Behandlung

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte/Behandlungsbeiträge/Service-Entgelt

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt oder dia- gnostische Leistungen erbracht werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, § § 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation) Zweck der Datenanwendung:

Formale Behandlung der vom Auftraggeber zu besorgenden Geschäftsfälle (einschließlich der Aufbewahrung der bei dieser Tätigkeit angefallenen Dokumente).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 76

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungsvorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Einbringer von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des Auftraggebers schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

02

Name/sonstige Bezeichnung

1

03

Anschrift

1

04

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1

06

Versandart

1

07

Eingangsdatum /elektronische Empfangsbestätigung

1

08

Fremdzahl und Fremddatum

1

09

Betrefftext (Gegenstandsbezeichnung) des Eingangsstücks

1

10

Art und Anzahl der Beilagen

1

11

Geschäftszahl

1

12

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

13

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

14

Eingangsstücknummer

1

15

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

16

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

17

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

18

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

19

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

20

Erledigungstext

1

21

Datum der Erledigung

1

22

Name/Titel des Bearbeiters

1

23

Name/Titel des Genehmigenden

1

24

Name/Titel des Abfertigenden

1

25

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

26

Ablagevermerk

1

27

Löschungsvermerk

1

 

 

 

Adressaten einer amtswegigen Geschäftstätigkeit:

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

29

Name/sonstige Bezeichnung

1

30

Anschrift

1

31

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur

1

 

Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

33

Versandart

1

34

Art und Anzahl der Beilagen

1

35

Geschäftszahl

1

36

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

37

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

38

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

39

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

40

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

41

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

42

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

43

Erledigungstext

1

44

Datum der Erledigung

1

45

Name/Titel des Bearbeiters

1

46

Name/Titel des Genehmigenden

1

47

Name/Titel des Abfertigenden

1

48

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

49

Ablagevermerk

1

50

Löschungsvermerk

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind;
  2. Ziffer 2
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate Zweck der Datenanwendung:

  1. Ziffer eins
    Verarbeitung von Daten Anfragender im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes, der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten;
  2. Ziffer 2
    Verarbeitung von Daten zu informierender Personen, sofern aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zu einem bestimmten Thema ein allgemeines Bedürfnis an Informationen besteht.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76 (insbesondere Anlage zu § 2 Teil 1und 2); Auskunftspflichtgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1987, sowie die Auskunftspflichtgesetze der Länder, gesetzliche Regelungen über die Selbstverwaltungskörper, insbesondere: Wirtschaftskammergesetz 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1998,, Arbeiterkammergesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 626 aus 1991,, Ärztegesetz, 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1972,, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt 200 aus 1967,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Anfrage oder Informationstätigkeit oder bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden oder wenn von Betroffenen die weitere Zusendung von Informationsmaterial gewünscht wird.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Anfragende, die an den Auftraggeber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herangetreten sind:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

02

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

03

Anrede/Geschlecht

---

04

Anschrift

---

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die

---

 

sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

06

Datum der Anfrage bzw. Datum und Uhrzeit des Anrufes/E-Mail-Nachricht

---

07

Thema (zu welchem Themenkreis Informationsunterlagen gewünscht werden/wurden)

---

08

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

---

 

 

 

Personen, bei denen ein Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema besteht und bei denen die Datenverwendung nach § 47 DSG 2000 zulässig ist:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

10

Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung

---

11

Anrede/ Geschlecht

---

12

Anschrift

---

13

Zielgruppe

---

14

Thema (an welchem Themenkreis ein allgemeines Informationsbedürfnis besteht)

---

15

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA031 Vereinsregister A. Lokales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Vereinsregisters durch die Vereinsbehörden erster Instanz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

§§ 16 und 17 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2002,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten (§ 16 Abs. 3 VereinsG).

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 im örtlichen Wirkungs- bereich des Auftrag- gebers:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2, 3

02

Name des Vereins

1, 2, 3

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG)

1, 2, 3

04

Datum des Entstehens

1, 2, 3

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2, 3

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2, 3

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2, 3

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2, 3

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2, 3

10

Änderungen zu den Eintragungen

3

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2, 3

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2, 3

23

Name des Abwicklers

1, 2, 3

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2, 3

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

26

Geburtsdatum des Abwicklers

2, 3

27

Geburtsort des Abwicklers

2, 3

28

Zustellanschrift des Abwicklers

2, 3

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2, 3

30

Änderungen zu den Eintragungen

3

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen)

2, 3

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

3

33

Verfahrens- und Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG)

3

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Auskunftswerber (§ 17 Abs. 1 VereinsG);
  2. Ziffer 2
    Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 17 Abs. 1 und 2 VereinsG);
  3. Ziffer 3
    Zentrales Vereinsregister (§ 18 VereinsG);
  4. Ziffer 4
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Vereinsregisters als Informationsverbundsystem, mit den Vereinsbehörden erster InstanZ als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (§ 18 Abs. 1 VereinsG).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

§§ 18 und 19 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2002,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Vereine im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2, 3, 4, 5

02

Name des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß § 18 Abs. 3 VereinsG)

1, 2, 3, 4, 5

04

Datum des Entstehens

1, 2, 3, 4, 5

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2, 3, 4, 5

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des § 22 Abs. 5 VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2, 3, 4, 5

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2, 3, 4, 5

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2, 3, 4, 5

10

Änderungen zu den Eintragungen

4

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2, 3, 4, 5

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2, 3, 4, 5

23

Name des Abwicklers

1, 2, 3, 4, 5

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2, 3, 4, 5

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

26

Geburtsdatum des Abwicklers

3, 4, 5

27

Geburtsort des Abwicklers

3, 4, 5

28

Zustellanschrift des Abwicklers

3, 4, 5

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2, 3, 4, 5

30

Änderungen zu den Eintragungen gemäß § 18 Abs. 2 VereinsG

4, 5

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß § 16 Abs. 2 VereinsG (historische Eintragungen)

3, 4, 5

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß § 17 Abs. 4 VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

4, 5

33

Bescheiddaten (gemäß § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 und 2 VereinsG)

4, 5

34

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

4

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Personen, denen eine Online-Einzelabfrage gemäß § 19 Abs. 3 VereinsG eröffnet wurde;
  2. Ziffer 2
    Auskunftswerber im Wege einer Vereinsbehörde erster InstanZ gemäß § 19 Abs. 1a VereinsG;
  3. Ziffer 3
    Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Wege einer Vereinsbehörde erster InstanZ gemäß § 19 Abs. 2 VereinsG;
  4. Ziffer 4
    Vereinsbehörden erster InstanZ als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (§ 18 Abs. 1 VereinsG);
  5. Ziffer 5
    Organe der Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, denen eine Abfrage im Zentralen Vereinsregister eröffnet wurde, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist (§ 19 Abs. 2 VereinsG);
  6. Ziffer 6
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA032 Videoüberwachung A. Bank Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der öffentlich zugänglichen Bankräumlichkeiten (insbesondere der Kassenräume, Saferäume, Foyers, Gänge, Stiegen, Aufzugsbereiche, Eingangsbereiche innen/außen, Fassaden, Garage) sowie der vom Auftraggeber betriebenen Geldausgabeautomaten (auch im Außenbereich der Bankgebäude) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe (insbesondere § 39 Bankwesengesetz (BWG), Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,), § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, § 38 BWG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  2. Ziffer 2
    Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  3. Ziffer 3
    Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  4. Ziffer 4
    Kontoinhaber (im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe) gemäß §§ 7 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Z 4 DSG 2000;
  5. Ziffer 5
    Kontoführende Bank (im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe) gemäß §§ 7 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Z 4 DSG 2000;
  6. Ziffer 6
    Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Geschäftslokales des Auftraggebers zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung, § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

02

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  2. Ziffer 2
    Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  3. Ziffer 3
    Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  4. Ziffer 4
    Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

C. Trafik Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der Trafik zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

C.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  2. Ziffer 2
    Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  3. Ziffer 3
    Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  4. Ziffer 4
    Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

D. Tankstelle Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der Tankstelle (insbesondere der Zapfsäulen, des Shops, des Kassenbereichs, der Lagerräumlichkeiten und der Waschstraße) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, § 80 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

D.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

D.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  2. Ziffer 2
    Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  3. Ziffer 3
    Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  4. Ziffer 4
    Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.

E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) Zweck der Datenanwendung:

Mit Zustimmung aller mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen im Wege einer Zutrittskontrolle zum Gebäude vorgenommene Videoüberwachung eines bebauten, in der Verfügungsbefugnis des Auftraggebers stehenden Privatgrundstücks (samt Hauseingang und Garage), welches der privaten Nutzung des Auftraggebers und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen dient und zu dessen Betreten außer dem Auftraggeber und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen grundsätzlich niemand berechtigt ist, zum Zweck des Eigenschutzes sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§§ 50a ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, §§ 353 ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 50a Abs. 6 DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

E.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z. B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

E.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Sicherheitsbehörden (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  2. Ziffer 2
    Staatsanwaltschaft (zur Beweismittellieferung in Strafrechtsangelegenheiten) gemäß § 80 StPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  3. Ziffer 3
    Gerichte (zur Beweismittellieferung in Strafrechts- bzw. Zivilrechtsangelegenheiten) gemäß StPO bzw. ABGB, ZPO in Verbindung mit §§ 7 und 8 DSG 2000;
  4. Ziffer 4
    Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß §§ 7 und 8 Abs. 1 Z 4, 8 Abs. 3 Z 4 und 5 DSG 2000.