(4)Absatz 4Im Unternehmenskonzept (Abs. 2), im Planungssystem (Abs. 3), in den gemäß § 28a GmbHG von der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat zu erstattenden Jahres- und Quartalsberichten und im Rechnungswesen der Gesellschaft sind jedenfalls die Leistungen, die zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erbracht werden, in einem eigenen Rechnungskreis darzustellen.Im Unternehmenskonzept (Absatz 2,), im Planungssystem (Absatz 3,), in den gemäß Paragraph 28 a, GmbHG von der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat zu erstattenden Jahres- und Quartalsberichten und im Rechnungswesen der Gesellschaft sind jedenfalls die Leistungen, die zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erbracht werden, in einem eigenen Rechnungskreis darzustellen.