Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946 aus 1811, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2010,
Paragraph 990
11.06.2010
Vereinbarungen, durch die dem Kreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, sind nicht wirksam.