Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2010,
Artikel eins
01.05.2010
Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach Paragraph 21 b, Absatz eins, GehG für den Monat Mai 2010 wie folgt festgesetzt:
