Absatz eins,Das gemäß Paragraph 43, Absatz 6, VermG anzufertigende Protokoll über die Festlegung des Grenzverlaufes hat zumindest zu enthalten:
- Ziffer einsOrt und Datum,
- Ziffer 2Namen und Adressen der beteiligten Eigentümer und allfälliger Vertreter und sonst beigezogener Personen,
- Ziffer 3Behelfe, die vom Planverfasser bei der Grenzfestlegung vorgehalten wurden,
- Ziffer 4Darstellung oder Beschreibung des festgelegten Grenzverlaufes,
- Ziffer 5Unterschriften der anwesenden Eigentümer oder Vertreter,
- Ziffer 6Erklärung des Planverfassers gemäß Paragraph 43, Absatz 6, VermG über die nicht zu erlangenden Unterschriften und
- Ziffer 7Beurkundung des Protokolls.