Kurztitel

WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

14.03.2010

Text

Artikel 14

Recht auf Zugänglichmachung von Tonträgern

Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche Recht zu erlauben, dass ihre Tonträger drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.