WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2010,
Artikel 10
14.03.2010
Ausübende Künstler haben das ausschließliche Recht zu erlauben, dass ihre auf Tonträgern festgelegten Darbietungen drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.