Kurztitel

Eisenbahngesetz 1957

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 133

Inkrafttretensdatum

23.04.2010

Text

Arbeitspsychologische Eignung

Paragraph 133,

Der Erstellung des Gutachtens, das eine Beurteilung darüber enthält, ob der Antragsteller über die arbeitspsychologische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen verfügt, sind die Ergebnisse einer Untersuchung, die sich zumindest auf die in Anhang römisch zwei, Abschnitt 2.2 der Richtlinie 2007/59/EG angeführten Punkte erstreckt, zugrunde zu legen.