Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2010,
römisch fünf
Paragraph 0
31.03.2010
25.08.2017
NGPV 2015
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der einerseits die Veröffentlichung des Planungsdokumentes zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bekannt gegeben wird und andererseits ein Maßnahmenprogramm sowie Prioritätensetzungen und die Ausweisung von Gewässerabschnitten als erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper im Zusammenhang mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan erlassen werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 – NGPV 2009)
StF: BGBl. II Nr. 103/2010
Aufgrund des Paragraph 55 c, WRG 1959 wird bekannt gegeben:
Der „Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP) einschließlich der Anlagen Zl. BMLFUW-UW.4.1.2/0011/I/4/2010, wurde am 30.03.2010 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft unter http://ngp.lebensministerium.at veröffentlicht.
Aufgrund der Paragraphen 55 c, in Verbindung mit Paragraphen 30 b, 30 e und 55 f des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2006,, wird verordnet:
Mit Wirksamkeit vom 26.8.2017 wurden der Kurztitel und die Abkürzung geändert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2017,). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
28.08.2017
20006742
NOR40117162