Absatz eins,Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna ist der Fischindex heranzuziehen. Der Fischindex besteht aus den Modulen
- Ziffer einsNachweisqualität der Leitfischart,
- Ziffer 2proportionale Längenfrequenz der Leitfischart,
- Ziffer 3relative Reproduktion der typspezifischen Arten,
- Ziffer 4Fehlen von typspezifischen Arten und
- Ziffer 5Über- bzw. Unterschreitung der ursprünglichen Biomasse
und wird als Abweichung des Zustandes jedes Moduls vom jeweiligen Referenzwert errechnet. Der Referenzwert der Module 1 bis 4 ist in Anlage K 1, der Referenzwert des Moduls 5 ist in der Anlage K 2 festgelegt.