Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex römisch achtzehn Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

12.02.2010

Text

(Übersetzung)

Bundesministerium für europäische

und internationale Angelegenheiten

Zl. BMeiA-I9.8.19.03/0070-I.2/2009

Herr Generalsekretär,

Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen1, das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, dass Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex römisch achtzehn auf die Welt-Fremdenverkehrsorganisation anzuwenden.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Ferdinand Trauttmansdorff m.p.

Leiter des Völkerrechtsbüros

Bundesministerium für europäische und

internationale Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien, 22. Dezember 2009

S.E.

Herrn Ban Ki-moon

Generalsekretär der

Vereinten Nationen

New York

__________________

1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1950, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1991,.