Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex römisch achtzehn Welt-Fremdenverkehrsorganisation
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2010,
Artikel eins
12.02.2010
(Übersetzung) |
Bundesministerium für europäische |
und internationale Angelegenheiten |
Zl. BMeiA-I9.8.19.03/0070-I.2/2009
Herr Generalsekretär,
Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen1, das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, dass Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex römisch achtzehn auf die Welt-Fremdenverkehrsorganisation anzuwenden.
Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Ferdinand Trauttmansdorff m.p. |
Leiter des Völkerrechtsbüros |
Bundesministerium für europäische und |
internationale Angelegenheiten |
der Republik Österreich |
Wien, 22. Dezember 2009 |
S.E.
Herrn Ban Ki-moon
Generalsekretär der
Vereinten Nationen
New York
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1950, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1991,.